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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2012 um 14:53 UhrKommentare

Zweite Klage gegen Doping-Jäger

Das Ping-Pong-Spiel zwischen Lance Armstrong und Gericht geht weiter. Nachdem die erste Klage abgewiesen worden war, reichte der Ex-Radsuperstar, dem Doping vorgeworfen wird, erneut Klage ein.

Lance Armstrong

Foto © APALance Armstrong

Lance Armstrongs Kampf um seinen Ruf wird immer verzweifelter - der Nimbus des Unantastbaren ist spätestens seit Dienstagabend zerstört. Durch die lebenslangen Sperren gegen drei ehemalige Betreuer und Ärzte des US-Amerikaners scheint erstmals bewiesen, dass in Armstrongs Radteams über Jahre hinweg gedopt wurde. Der Texaner, der mit einer neuen Zivilklage die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) blockieren will, könnte als nächster dran sein.

Für den siebenfachen Tour-de-France-Gewinner geht es derzeit um alles. Um seine Reputation, um viel Geld und nicht zuletzt um seine Siege. Die USADA will Armstrong lebenslang sperren und seine Tour-Erfolge von 1999 bis 2005 aberkennen. In einem Schiedsgerichtsverfahren könnten zehn Ex-Teamkollegen des 40-Jährigen als Belastungszeugen aussagen, der Rummel und die Medienresonanz dürften riesig sein. Allein schon deswegen will Armstrong einen solchen Prozess um jeden Preis vermeiden.

Am Dienstagabend reichten seine Anwälte eine zweite Klage vor einem Amtsgericht in Austin ein. Zu Wochenbeginn hatte das Gericht in Texas den ersten Antrag empört zurückgewiesen. "80 zumeist unnötige Seiten" und einen "mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe" wollte Richter Sam Sparks nicht lesen sowie Armstrongs "Wunsch nach Publicity, Selbstverherrlichung und Verunglimpfung der gegnerischen Partei" nicht nachkommen.

Die neue Klage kürzten die Anwälte auf 25 Seiten ein, der Kern blieb derselbe: Die USADA habe kein Recht, ihn zu sperren, Titel abzuerkennen oder zu einem Prozess zu zwingen. Dass der frühere Radsport-Dominator alle seine sieben Erfolge in Frankreich aberkannt bekommt, gilt als unwahrscheinlich.

Außendarstellung dramatisch

Der Däne Bjarne Riis blieb etwa in der Tour-Siegerliste, obwohl er im Nachhinein zugab, 1996 gedopt gewesen zu sein. Das Vergehen war bei seinem späten Geständnis bereits verjährt - bei der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beträgt diese Zeitspanne acht Jahre. Viel dramatischer für Armstrong, der auch in der neuen Klage wieder betonte, in seiner Karriere mehr als 500 Mal ohne positiven Dopingbefund kontrolliert worden zu sein, ist jedoch die Außendarstellung.

Die drei früheren Teammitarbeiter bei US Postal und Discovery Channel - der Arzt Luis Garcia del Moral, der umstrittene Mediziner Michele Ferrari und Betreuer Jose Marti - hatten die drakonische Strafe der USADA nicht mehr angefochten und die weltweite Sperre damit akzeptiert. Zuvor hatte das Trio jegliches Fehlverhalten noch abgestritten. Die Entscheidung gegen einen Gang vor Gericht kann nun aber endgültig als Doping-Eingeständnis gewertet werden.

"Diese Individuen dauerhaft aus dem Sport zu verbannen, ist eine starke Aussage, die diese und kommende Generationen von Athleten vor ihrem Einfluss schützen kann", sagte USADA-Geschäftsführer Travis Tygart in einer offiziellen Mitteilung. Nun will er sich Armstrong vorknöpfen.

Während der gefallene Superstar sich mit Händen und Füßen gegen eine Prozess wehrt, sorgt die Beharrlichkeit der Behörde anderorts für Staunen. "Ich bin von den Amerikanern angenehm überrascht, dass sie ihr Idol so vom Sockel stoßen", sagte der deutsche Anti-Doping-Experte Fritz Sörgel. Für den Pharmakologen ist Armstrong "ein hochintelligenter Mann, der den perfekten Betrug über viele Jahre inszeniert hat. Lance Armstrong spielt in jeder Beziehung in einer anderen Liga".

Bis Samstagnachmittag hofft der Texaner auf eine Entscheidung des Gerichts in seiner Heimatstadt Austin. Dann endet nämlich die Frist der USADA für einen Einspruch. Dass sich Armstrong - der in seiner Karriere unzählige Male mit Dopingvorwürfen konfrontiert war, bisher aber immer heil davonkam - ein weiteres Mal aus dem festen Griff der Dopingjäger winden kann, wird immer unwahrscheinlicher.

Quelle: APA

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