Botwinow zu vier Monaten Haft verurteilt
Der zweifache Olympia-Medaillengewinner Michail Botwinow ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das ist Urteil nicht rechtskräftig.

Foto © Andreas Schöberl Botwinow wurde nicht rechtskräftig verurteil
Tja, es ist noch nicht vorbei. Es geht weiter", seufzt Michail Botwinow gestern am Landesgericht Leoben. Kommentar zu seiner Verurteilung wegen falscher Beweisaussage gegenüber ermittelnden Beamten der Soko Doping will er keinen abgeben. Strafrichter Richard Gollner verdonnerte den Ex-Profilangläufer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, bedingt auf drei Jahre. Hans-Moritz Pott, Botwinows Verteidiger, legt sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein - das daher nicht rechtskräftig ist. Nun liegt der Ball vorerst beim Oberlandesgericht Graz.
Konkret warf Staatsanwältin Nina Mayrgründter Botwinow vor, er habe 2009 als Zeuge bei einer förmlichen Vernehmung gegenüber der Soko Doping falsch ausgesagt. Er sei persönlich nie bei der Humanplasma gewesen und habe sich dort auch niemals Blut für Blutdoping abnehmen lassen. Die Rede ist vom Jahr 2003. Und Botwinow beteuert im Prozess bis zum Schluss: "Ich war niemals dort." Der wiederholten Beteuerung schenkt Richter Gollner letztlich keinen Glauben. Das "Rückgrat" seiner Beweiswürdigung sei die Aussage des Geschäftsführers von Humanplasma, der Botwinow bei der Blutabnahme gesehen haben will. "Ich sehe gar keinen Grund, warum er die Unwahrheit sagen sollte", so Richter Gollner. Er sei sich auch sicher, dass die Polizeibeamten bei der Einvernahme von Botwinow korrekt vorgegangen seien. Das nämlich zweifelt die Verteidigung an.
Zeugin kam nicht
Ex-Leichtathletin Stephanie Graf, die als Zeugin geladen war, erschien nicht vor Gericht: "Frau Graf ist schwanger und hat sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt bis zumindest August", so Richter Gollner. Bereits im Oktober beantragte sie die Verteidigung als Zeugin. Da Graf sich auf Weltreise befand, musste der Prozess vertagt werden - bis gestern. Georg Totschnig und Christian Hoffmann waren ebenfalls als Zeugen geladen, teilten dem Gericht aber im Vorfeld mit, dass sie sich der Aussage entschlagen wollen.














