Kohls Ex-Teamarzt erwirkte einstweilige Verfügung
Milram-Teamarzt Mark Schmidt hat gegen Ex-Radprofi Bernhard Kohl vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Kohl darf Mediziner nicht der Mittäter- und Mitwisserschaft beschuldigen.

Foto © GEPABernhard Kohl
Demnach darf Kohl den deutschen Mediziner nicht der Mittäter- oder Mitwisserschaft in seinem Dopingfall beschuldigen, berichtete der ORF auf seiner Homepage am Donnerstag. Die Entscheidung in erster Instanz sei bereits am 29. Oktober gefallen, bestätigte Wilhelm Tschugguel, Präsident des Korneuburger Landesgerichts, gegenüber der APA.
Kohl hatte gegen die einstweilige Verfügung Einspruch erhoben, diesem sei aber vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge geleistet worden. Die Entscheidung des Gerichts bleibt daher bis zum Abschluss der derzeit unterbrochenen Hauptverhandlung aufrecht. Kohls Ex-Manager Stefan Matschiner hat laut ORF gegen seinen ehemaligen Klienten ausgesagt und die Angaben Schmidts vor Gericht bestätigt. "Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger von der Dopingpraxis des Beklagten wusste oder ihm bei der Durchführung des Dopings oder der Verschleierung desselben wissentlich behilflich war", zitierte der ORF aus der Urteilsbegründung.













