Strafrechtspaket mit Doping-Paragrafen beschlossen
Der Nationalrat hat am Donnerstag die lange diskutierte neue strafrechtliche Regelung zum Doping beschlossen.

Foto © GEPADoping-Fälle mit Schaden von mehr als 100 Euro werden als strenger Betrug geahndet
Damit wird klargestellt, dass Doping ab einem Schaden von mehr als 100 Euro als schwerer Betrug geahndet wird. Dies war Teil des - einstimmig angenommenen - Strafrechts- und -vollzugs-Änderungspakets, das auch die neue Opfer-Information und schärfere Maßnahmen gegen Drogen in den Haftanstalten enthält. Der Par. 147 Strafgesetzbuch, der für schweren Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, wird erweitert. Auch "wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht" ist so zu bestrafen.
"Zu Recht"
Als Betrüger strafbar machen sich aber nur Doper, bei denen die besonderen Tatbestandsmerkmale des Betruges - Vorsatz der Bereicherung, der Täuschung und der Vermögensschädigung - vorliegen. Dopen allein ist also noch kein Betrug, und der Eigenkonsum ist weiterhin nach dem Sportrecht zu ahnen, betonte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V). Aber es sei "wichtig, dass wir ehrliche Sportler vor den unehrlichen schützen". "Zu Recht" werde diese Klarstellung beschlossen, zeigte sich auch ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer überzeugt. Eine eigene Doping-Bestimmung im Strafrecht sei sinnvoll, weil Profisportler, die dopen, nicht nur sich unrechtmäßig bereichern und ihre Mitbewerber täuschen, sondern auch die Sponsoren, die Öffentlichkeit und die Sportveranstalter. "Es geht nicht darum, Sportler zu kriminalisieren, sondern sie zu schützen, vor unlauterem Wettbewerb und gesundheitlichen Gefahren", versicherte ÖVP-Abg. Anna Franz.
Seitens der SPÖ betonte Peter Wittmann, dass durch die neue Bestimmung keine neue Strafbarkeit geschaffen wird. Eine Verurteilung für schweren Betrug drohe weiterhin nur, wenn Bereicherungs- und Täuschungsvorsatz vorliegen. Neu sei nur, dass die Strafbarkeit schon ab der Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro entsteht. Dies sei nötig, weil "der Sport sauber bleiben soll". Auch Martin Strutz vom BZÖ begrüßte die Neuregelung. Doping-Fälle seien nicht nur finanzieller Betrug am Sport, sondern würden ganze Sportarten - wie z.B. Radfahren - in Misskredit ziehen.
Weiters in dem Justiz-Paket enthalten ist eine bessere Information für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten. Ihnen wird künftig vorab mitgeteilt, wenn der Täter entlassen wird und unbewachten Freigang erhält. Dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser ging dies zu wenig weit: Der Kreis der Informierten müsste auch auf Angehörige der Opfer sowie Zeugen erweitert werden, meinte er. Neuregelung gibt es überdies beim Strafvollzug. Sie enthalten vor allem Maßnahmen gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch in den Gefängnissen (wie z.B. eine rechtliche Grundlage für Tests oder das Verbot von Lebensmittelpaketen, in die häufig Drogen versteckt sind). Auf internationalen Vorgaben beruht die Regelung, dass in Hafträumen für mehr als einen Insassen die WC-Anlagen baulich abgetrennt werden müssen. Hier hätte die FPÖ gerne mehr: So forderte Abg. Harald Vilimsky die Erfassung ansteckender Krankheiten von Häftlingen (vor allem HIV) zum Schutz der Justizwache-Beamten.













