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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2012 um 14:01 UhrKommentare

Doping-Prozess von Turin: Berufungen geplant

Die Pflichtverteidiger der beiden österreichischen Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann, die im Doping-Prozess wegen der Vorfälle bei Olympia in Turin 2006 verurteilt worden sind, wollen nach Zustellung des Urteils in die Berufung gehen.

Bilder aus dem Archiv: Die Hausdurchsuchung im ÖSV-Quartier 2006

Foto © APABilder aus dem Archiv: Die Hausdurchsuchung im ÖSV-Quartier 2006

Der Berufungsprozess könnte nach Angaben von Perners Pflichtverteidigerin Elena Ferrara Anfang kommenden Jahres in Turin stattfinden. Eine Haftstrafe drohe ihrem Mandanten nicht, da die Vorwürfe bereits im August 2013 verjährt sein werden. Die Pflichtverteidigerin beklagte gegenüber der APA, dass sich Perner bei ihr während des dreijährigen Dopingprozesses im piemontesischen Susa nie gemeldet habe.

Die Tatsache, dass der Olympia-Dritte im Biathlon von Salt Lake City 2002 ebenso wie sein Teamkollege und Ex-Weltmeister Rottmann lebenslang aus dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) ausgeschlossen worden waren, habe bestimmt das Ergebnis des Verfahrens beeinflusst, meinte Ferrara. Die Staatsanwaltschaft hatte allen Angeklagten Dopingpraktiken bzw. die Begünstigung derselben vorgeworfen und mehrjährige Haft- sowie Geldstrafen gefordert.

Spritzen aus Fenster geworfen

Gegen Perner gab es jedoch eine weitere Anschuldigung: Laut der Turiner Staatsanwaltschaft habe er 2006 bei der Razzia im Haus der ÖSV-Biathleten in der piemontesischen Ortschaft San Sicario einen von den Carabinieri gefundenen Sack mit Spritzen aus dem Zimmerfenster geworfen.

Die Anwältin äu ßerte Bedenken über das Verfahren gegen aktuelle und frühere ÖSV-Mitglieder, das am Freitag in Susa mit sechs Freisprüchen und drei Verurteilungen zu Ende gegangen ist. Der ganze Prozess sei ihrer Ansicht nach aufgebaut worden, um eine Art Präzedenzfall zu schaffen. "Vom Athleten bis zum Verbandschef: Es ist als hätte man ein vorbildhaftes Beispiel im Kampf gegen Doping geben wollen", meinte Ferrara. Der Freispruch der ÖSV-Mitglieder sei ein klarer Beweis, dass die Linie der Turiner Staatsanwaltschaft gescheitert sei, die Pflichtverteidigerin.

Quelle: APA

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