Caster Semenya darf WM-Gold von Berlin behalten
Laut Stellungnahme sollen auch die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen medizinischen Tests zur Geschlechtsbestimmung der 18-Jährigen vertraulich behandelt werden, es soll keine Veröffentlichung geben.

Foto © GEPACaster Semenya
Laut Informationen der Nachrichtenagentur Reuters darf Caster Semenya die im August bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Berlin im 800-m-Rennen der Frauen gewonnene Goldmedaille behalten. Die Regierung, die Anwälte der Sportlerin und der Weltverband (IAAF) hätten ein Übereinkommen erzielt, hieß es am Donnerstag aus dem Büro des Sportministeriums in Südafrika.
Demnach darf die Südafrikanerin die Goldmedaille, den Titel und das Preisgeld behalten, weil sie unschuldig daran sei, etwas Falsches getan zu haben.
Die IAAF bestätigte die Details der Stellungnahme nicht, erklärte aber, den Rücktritt von Leonard Chuene, den Präsidenten des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes (ASA), akzeptiert zu haben. Weiters wurde eine Untersuchung zur Abhandlung des Falles Semenya durch Chuene und ASA eingeleitet.













