Kartnig-Prozess: Urteil verzögert sich
Staatsanwalt und Verteidiger geraten sich im Sturm- Prozess erneut in die Haare. Dann arbeiten doch noch alle zusammen.

Foto © Jürgen FuchsAm Freitag könnte es ein Urteil geben
Spannung liegt in der Luft: Zwei Anwälte verhandeln hinter den Kulissen mit dem Richter. Danach intensives Konzil der Verteidiger. Heiß debattiert wird die Frage, ob der gesamte Akt verlesen werden muss. Allein das Gerichtsgutachten hat an die 2000 Anlagen. Im Schwurgerichtssaal stapeln sich drohend rund 60 Siedlungskartons mit Bürounterlagen, Überweisungen und wer weiß was noch.
Das sieht nach wochenlangen gemeinsamen Lektürestunden aus. Der Richter muss alle für ihn maßgeblichen Dokumente im Urteil zitieren. Die Anwälte wollen nicht im Urteil des Schöffensenates unter Richter Karl Buchgraber überraschend Dokumente zitiert sehen, die weder erörtert noch verlesen wurden.
Es kommt, wie es kommen muss: "Ich kenne den Akt", sagt Staatsanwalt Johannes Winklhofer, "wenn die Anwälte ihn nicht kennen, ist das ihr Problem." Man gerät sich in die Haare.
"Herr Staatsanwalt, das ist keine Talkshow, sondern eine Verhandlung", stellt Verteidiger Michael Pacher fest. "Der Herr Staatsanwalt führt die Justiz in den Abgrund", packt Verteidiger und Strafrechtsprofessor Richard Soyer kurz die verbale Keule aus. Winklhofer rät dem Professor, "einen Aufsatz drüber zu schreiben".
Hintergund: Alles lesen oder was?
Im Beweisverfahren muss alles erörtert - oder verlesen - werden, was dann dem Urteil zugrunde gelegt wird. Im Routinefall erklären sich die Prozessparteien mit der "einvernehmlichen Verlesung" einverstanden. Der Richter fasst dann die Akteninhalte zusammen. Wenn nicht, muss tatsächlich der gesamte Akt wortwörtlich verlesen werden.
Welchen Sinn hat das? Beispiel: Es wurden sieben Belege für die Überweisung von Schwarzgeld gezeigt und erörtert. Bei der Urteilsausfertigung stellt der Richter fest: Es gibt acht. Verteidiger schätzen keine Überraschungen zulasten ihrer Mandanten. Richter fürchten die Aufhebung des Urteils. "Es hat keinen Sinn, ein Jahr zu verhandeln und sich dann über Sachen hinwegzuturnen", erklärt Richter Karl Buchgraber.
Der zuständige Senat 13 des Obersten Gerichtshofs unter OGH-Präsident Eckart Ratz verweise zwar auf "gedrängte Darstellung", sei aber auch bekannt dafür, Urteile zu zerpflücken, wenn Formalien nicht eingehalten werden.
Die Verteidiger sind für eine Verlesung des Gutachtens ohne Anlagen. "Das geht nicht", erklärt der Richter, denn die - Protokolle, Belege etc. - sind ja die Grundlagen für das Gutachten.
Konstruktiv wird es dann auch noch: Der Richter schlägt vor, eine Liste jener Dokumente zu erstellen, die für ihn relevant sind. Die könnte er dann den Anwälten vorlegen. "Das sollte doch bis Freitag möglich sein?", freut sich Pacher. - "Undenkbar! Bei 2000 Anlagen, die muss ich erst durchsehen."
Man einigt sich, dass Richter, Staatsanwalt und Anwälte die Liste nach Vertagung der Verhandlung gemeinsam erarbeiten. "Sind alle einverstanden?", fragt Buchgraber. Kein Widerspruch. "Sie wirken erstaunt", bemerkt Verteidiger Peter Bartl.
"Ich bin dagegen", sagt plötzlich der Viertangeklagte. - "Herr Vorsitzender", seufzt Hannes Kartnig, "da sehen Sie, wie schwer ich im Vorstand arbeiten musste." - "Sie werden noch einen Orden kriegen."
Das wohl nicht, dafür aber ein Urteil am Freitagnachmittag. Am Ende stimmen alle zu. Am Donnerstag kann wahrscheinlich verlesen werden, dann folgen erste Plädoyers. Am Freitag werden nach letzten Plädoyers und der Beratung die Urteile erwartet.


















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