Senat 1 lehnte Austria-Einspruch ab
Der Senat 1 der Fußball-Bundesliga hat den Protest der Wiener Austria am Montagabend behandelt und abgelehnt. Die Veilchen hatten gegen das Ergebnis des Spiels in Neustadt Protest eingelegt.

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Grund des Einspruchs ist eine vom Schiedsrichterteam nicht gesehene Regelwidrigkeit, die dem Tor zum 2:1 der Gastgeber durch den Ex-Austrianer Hannes Aigner knapp nach der Pause vorausgegangen war.
Die Violetten begründen ihren Einspruch damit, dass nach dem Anstoß zur zweiten Spielhälfte beim Spielstand von 1:1 zwei SCWN-Spieler, einer davon war der Torschütze, bereits 15 Meter in der generischen Hälfte gestanden waren. Der Vorstand des Vizemeisters, der in der Tabelle vier Punkte hinter Spitzenreiter Sturm Graz weiter Zweiter ist, hat sich intensiv mit der Thematik befasst. Die relevanten Bestimmungen wurden im Detail analysiert und das verfügbare Video-Material studiert.
Abgelehnt
Bei der getroffenen Entscheidung der Unparteiischen handle es sich um eine Tatsachenentscheidung, dementsprechend sei der Protest abgelehnt worden, teilte die Bundesliga mit. Die Austria kann nun in zweiter Instanz das Protestkomitee anrufen, als letzte Möglichkeit bliebe der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht.
Außerdem vertagte der Senat das Verfahren gegen Admira-Trainer Dietmar Kühbauer. Schiedsrichter Harald Ruiss hatte den Burgenländer wegen der Vorkommnisse rund um das 0:1 der Admira in St. Pölten am vergangenen Freitag angezeigt, nun soll der Unparteiische noch einmal eine Stellungnahme dazu abgeben.
Austria behält sich weitere Schritte vor
Austrias Wirtschaftsvorstand Markus Kraetschmer hat offen gelassen, ob sein Verein vor das Protestkomitee gehen wird. "Wir werden das Urteil juristisch prüfen und binnen der Drei-Tage-Frist entscheiden, wie wir weiter vorgehen", erklärte Kraetschmer.























