Hannes Kartnig einmal todernst: "Ich bete jeden Tag, dass es nicht so kommt." Mit "so" meinte er (im Interview nach seinen Operationen) das Urteil vom 17. Februar 2012. Damals ist er zu fünf Jahren Haft (unbedingt) und zu einer Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Die Einspruchsfrist endet morgen und sowohl Staatsanwalt Johannes Winklhofer als auch die meisten Verteidiger der acht Angeklagten berufen und legen Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Fall des SK Sturm wird vor dem Obersten Gerichtshof landen.