Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2018/19 14 (von 15) Bewerbern die Lizenz für die Tipico Bundesliga und 16 Bewerbern (von 18 / inkl. vier Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die 2. Liga 2018/19 in erster Instanz erteilt.


Reinhard Herovits, Bundesliga-Vorstand: "Das Lizenzierungsverfahren bildet die Grundlage für einen wirtschaftlich und sportlich fairen Wettbewerb. Es ist ein Qualitätsmerkmal für die Arbeit der Klubs, dass alle Klubs der Tipico Bundesliga die Lizenz in erster Instanz erhalten haben und Status Quo gleich vier Klubs aufgrund ihrer Rahmenbedingungen als potentielle Aufsteiger in die höchste Spielklasse in Frage kommen. Besonders erfreulich ist auch die Tatsache, dass es bei insgesamt 32 Bewerbern nur zu einer Lizenz- und zwei Zulassungsverweigerungen in erster Instanz gekommen ist."

Lizenz und Zulassung

Im Hinblick auf die anstehende Ligareform ab Sommer 2018 wird erstmals zwischen Lizenz (gilt für die Tipico Bundesliga und 2. Liga) und Zulassung (gilt für die 2. Liga) unterschieden. Hier finden Sie einen Auszug der Anforderungen für Lizenz bzw. Zulassung, die vollständige Übersicht finden Sie auf Antragsteller, denen in erster Instanz die Lizenz nicht erteilt wurde, können innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee vorstellig werden. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der  (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen.

Lizenz verweigert

Dem TSV Hartberg wurde aus rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Gründen die Lizenz für die Bundesliga verweigert. Die Ausgliederung des Spielbetriebs in eine Kapitalgesellschaft erfolgte nicht bestimmungsgemäß (Fristverzug). Der Stadionumbau in Hartberg konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Weiters wird der Verfügbarkeitsnachweis für das im Falle des Umbaus geplante Ausweichstadion Merkur Arena in Graz als nicht ausreichend erachtet.