Es ist ein Urteil, dass die Fußballwelt in Zukunft in einem besseren Licht erscheinen lassen könnte. So hat der deutsche Bundesgreichtshof am Donnerstag entschieden, dass Vereine die vom deutschen Fußball-Bund (DFB) verhängten Strafen künftig von den Tätern zurückfordern dürfen. Vorausgesetzt, diese wurden eindeutig identifiziert. Ein Urteil, das so manche Krawallmacher in Zukunft möglicherweise etwas abschrecken könnte.

Ausschlaggebend war laut der "Bild"-Zeitung eine Klage des 1. FC Köln. Nach einem Böllerwurf eines "Fans" im Jahr 2014 (damals noch in der zweiten Liga) gab es sieben Verletzte und der Verein musste 50.000 Euro Strafe zahlen und 30.000 Euro in Gewaltprävention stecken. Die "Geißböcke" forderten 30.000 Euro Schadenersatz vom Übeltäter - und bekamen nun Recht zugesprochen.

Ein wichtiges Signal

"Die Entscheidung des BGH schafft für uns als Klub die dringend benötigte Rechtssicherheit bei der Frage, ob wir Strafen des DFB an diejenigen weitergeben können, die sie ursächlich zu verantworten haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit unserer Zuschauer, denn Störer müssen diese Regressforderungen als Folge ihres Fehlverhaltens künftig einkalkulieren", sieht es Thomas Schönig, Kölns Vorstandsbeauftragter für Fankultur und Sicherheit.

Und Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, betont: "Bislang blieben Vereine auf den Strafzahlungen sitzen, die ihnen die Sportgerichte auferlegt hatten, wenn eigene Anhänger vorsätzlich zündelten. Fußball-Chaoten, die ihren Verein auf diese Weise schaden und Menschen in Gefahr bringen, geht es jetzt zurecht empfindlich an die Geldbörse."

Weniger Freude mit dem Urteil haben naturgemäß die Fan-Organisationen selbst. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", so Sprecher Jochen Grotepaß vom Zusammenschluss "Unsere Kurve". Die Forderung: Es muss unterschieden werden, ob beim Einsatz von Pyrotechnik Menschen zu Schaden kommen oder ob Bengalos kontrolliert abgebrannt werden.