Die UEFA hat entschieden, dass sowohl RB Leipzig als auch RB Salzburg in der Champions League starten dürfen. Doch das war nicht immer so. Wie die "New York Times" schreibt, hat die UEFA den beiden Vereinen am 26. Mai mitgeteilt, dass sie nicht genug getan hätten, um wirklich getrennte und eigenständige Vereine zu sein und Artikel 5 der Bewerbsregularien umzusetzen.

Der Fall ging jedoch an das Schiedsgericht und durch Änderungen, besonders in Salzburg, wie die "Times" erklärt, sei die Entscheidung dann doch zu Gunsten beider Vereine gefallen. Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) sieht in der Teilnahme beider Clubs keine Verletzung von Artikel 5 (Integrität des Wettbewerbs). Beide Clubs hätten "bedeutende Management- und strukturelle Änderungen (hinsichtlich Unternehmensfragen, Finanzen, Personal, Sponsoring usw.) vorgenommen", hieß es von UEFA-Seite. Man sei zu der Auffassung gelangt, "dass keine natürliche oder juristische Person mehr entscheidenden Einfluss auf mehr als einen an einem UEFA-Clubwettbewerb teilnehmenden Verein hat", werde beide Clubs aber weiterhin "beobachten".

In der Königsklasse tritt Red Bull Salzburg unter dem Namen FC Salzburg an. In der zweiten Qualifikationsrunde trifft man am 11./12. sowie 18./19. Juli entweder auf Maltas Vertreter Hibernians FC oder auf FCI Tallinn aus Estland. Leipzig ist direkt für die Gruppenphase qualifiziert.