So vermeidet man den Anpfiff vom Chef
Die Fußball-Festspiele in Polen und der Ukraine laufen auf Hochtouren. Wie viel EM ist am Arbeitsplatz erlaubt? Warum man als "Foulpelz" kein Leiberl hat und wie man die Rote Karte vermeidet.

Foto © Fotolia
Wie viel Europameisterschaft verträgt der Chef? Wann bekommt man vom Arbeitgeber einen "Anpfiff" und wann die Rote Karte? Antworten vom AK-Rechtsexperten Wolfgang Nagelschmied.
Gelbe Karte. Eine Verwarnung wird ausgesprochen, wenn der Chef der Meinung ist, er habe eine klare Weisung gegeben, die der Mitarbeiter nicht eingehalten hat - etwa nicht während der Dienstzeit fernzusehen. Sie kann mündlich oder schriftlich - per Brief, E-Mail oder SMS erfolgen.
Rote Karte. Zwischen Entlassung und Kündigung gibt es wesentliche Unterschiede. "Kündigen kann man einen Mitarbeiter immer ohne Angabe von Gründen. Für eine Entlassung brauche ich allerdings einen gravierenden Grund", sagt Nagelschmied. Wer einmal vor dem Fernseher oder mit dem Handy-TV erwischt und verwarnt wird, sollte das unbedingt ernst nehmen. "Wer die Weisungen des Chefs beharrlich missachtet, kann fristlos entlassen werden", erklärt der Experte.
Spaß. Wenn Mitarbeiter Spaß haben, sind sie produktiver. Nagelschmied rät deshalb jedem Personalchef, während der Euro ein Auge zuzudrücken: "Eine Stunde früher in die Freizeit gehen oder zehn Minuten Arbeitszeit, in denen man über die Euro redet, sind gut investiert." Spaß sei für das Betriebsklima essenziell. "Wenn der Arbeitgeber alles verbietet, kommt es zum Phänomen der stillen Kündigung, dann machen die Leute Dienst nach Vorschrift. Dagegen kann ich als Arbeitgeber nichts tun. Laut einer schwedischen Studie gehen dabei 30 bis 40 Prozent an Arbeitsleistung verloren."
Endspiel. Wer Karten für ein Spiel hat und Urlaub bewilligt bekommt, hat nichts zu befürchten. "Urlaub kann nicht gestrichen werden", beruhigt Nagelschmied. "Eine Urlaubsvereinbarung ist ein Vertrag. Ein Rücktritt ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein vom Obersten Gerichtshof anerkannter Grund ist lediglich der Fall eines Betriebsnotstandes wie etwa Hochwasser oder Feuer. Eine Krankheitswelle ist keiner." Steht die Firma tatsächlich unter Wasser, bekommt man sein Geld samt Stornogebühren von der Firma ersetzt.
Live dabei. Wer sich Informationen übers Netz verschafft, kann eine Verwarnung riskieren. "Der PC ist ein Betriebsmittel des Arbeitgebers, das impliziert keine Privatnutzung", warnt der Experte. Auch bei der Spielanalyse via Handy kann der Chef einem auf die Finger klopfen: "In der Arbeitszeit darf man weder privat mit dem Diensthandy telefonieren noch Radiohören, Fernsehen, E-mailen oder das Internet nutzen. Es sei denn, man holt sich die Genehmigung vom Chef oder es wird eine Privatnutzung in einem finanziellen Rahmen vereinbart." Wobei man beim Radio diskutieren könne, ob es die Arbeit fördere, zum Beispiel im Gastgewerbe.
Bierpause. "Ein Flascherl Bier während der Mittagspause, die ja nicht bezahlt wird, kann der Arbeitgeber natürlich nicht verbieten", so Nagelschmied. Aber: "Er kann Weisungen erlassen, wonach Alkohol am Arbeitsplatz verboten ist." Besser die Party in den Abend verschieben.
Zitiert
Mitarbeiter, die Spaß haben, sind produktiver. Eine Stunde früher Freizeit oder zehn Minuten Arbeitszeit, in denen man über die Euro redet, sind gut investiert.
Foulpelze. Wer gerade rechtzeitig zu einem Match erkrankt, sollte sich vorsehen. Nagelschmied: "Wir empfehlen niemandem, leichtfertig Krankenstand zu nehmen." Immer öfter werden Detekteien engagiert. "Außerdem ist die Krankenstandsbestätigung eine Privaturkunde, die man grundsätzlich in einem Verfahren bezüglich ihrer Richtigkeit bestreiten kann."
Leiberltausch. Das Fußballdress überziehen, die Wangen in den Nationalfarben bemalen und ab in die Arbeit? Nicht alle Kunden würden Fußballdressen verstehen, sagt Nagelschmied. Man müsse das Firmenimage grundsätzlich durch eine entsprechende Bekleidung heben und dürfe die Reputation des Unternehmens nicht gefährden. "Der Oberste Gerichtshof vertritt die Meinung, dass die Arbeitskleidung seriös und betrieblich angepasst sein muss." Privatsphärenschutz - "Ich kann anziehen, was ich will" - gelte hier nicht. Die Weisung des Chefs kann auch "ein Monat kein Fußballleiberl" lauten. Allerdings müsse es immer eine sachliche Rechtfertigung geben, die Weisung dürfe nicht schikanös sein.














