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Zuletzt aktualisiert: 09.06.2008 um 18:00 UhrKommentare

Nazi-Sprüche deutscher Hooligans werden nicht verfolgt

Keine Anzeige wegen Verhetzung. Kärntner Landespolizeikommando: Rufe waren keinen konkreten Personen zuordenbar.

Das öffentliche Skandieren von Nazi-Parolen ("Alle Polen müssen einen gelben Stern tragen!"), mit dem deutsche Hooligans am Sonntagabend in Klagenfurt provoziert hatten, bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für derartiges Verhalten zwar grundsätzlich bis zu zwei Jahre Haft vor, das Kärntner Landespolizeikommando hat allerdings von einer Anzeige wegen Verhetzung Abstand genommen.

Ordnungsstörung. Die fremdenfeindlichen Sprüche hätten "keinen konkreten Personen" zugeordnet werden können, hieß es dazu am Montag bei der Sicherheitsdirektion für Kärnten auf APA-Anfrage. Die Provokationen wären als Ordnungsstörung bzw. Lärmerregung eingestuft und verwaltungsrechtlich behandelt worden.

Feindselige Handlung. Gemäß Paragraf 283 StGB droht demjenigen ein Strafverfahren, der öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen ein Volk auffordert.

Strafen. Nach Auskunft der Sicherheitsdirektion sind nach den Vorfällen am Sonntagabend insgesamt sechs Anzeigen wegen strafrechtlicher Delikte im Laufen: Vier wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, eine wegen Raufhandels und eine wegen Landfriedensbruchs. Darunter ist gemäß Paragraf 274 StGB das wissentliche Zusammenrotten einer Menschenmenge zu verstehen, die unter anderem darauf abzielt, Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen zu begehen. Strafrahmen: Bis zu zwei Jahre Haft.

Sicherheitspolizeigesetz. Abgesehen davon hat die Kärntner Exekutive 23 Verwaltungsübertretungen geahndet und 128 Identitätsfeststellungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durchgeführt.


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