Nazi-Sprüche deutscher Hooligans werden nicht verfolgt
Keine Anzeige wegen Verhetzung. Kärntner Landespolizeikommando: Rufe waren keinen konkreten Personen zuordenbar.
Das öffentliche Skandieren von Nazi-Parolen ("Alle Polen müssen einen gelben Stern tragen!"), mit dem deutsche Hooligans am Sonntagabend in Klagenfurt provoziert hatten, bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für derartiges Verhalten zwar grundsätzlich bis zu zwei Jahre Haft vor, das Kärntner Landespolizeikommando hat allerdings von einer Anzeige wegen Verhetzung Abstand genommen.
Ordnungsstörung.
Die fremdenfeindlichen Sprüche hätten "keinen konkreten Personen"
zugeordnet werden können, hieß es dazu am Montag bei der
Sicherheitsdirektion für Kärnten auf APA-Anfrage. Die Provokationen
wären als Ordnungsstörung bzw. Lärmerregung eingestuft und
verwaltungsrechtlich behandelt worden.
Feindselige Handlung.
Gemäß Paragraf 283 StGB droht demjenigen ein Strafverfahren, der
öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung
zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen ein Volk
auffordert.
Strafen.
Nach Auskunft der Sicherheitsdirektion sind nach den Vorfällen am
Sonntagabend insgesamt sechs Anzeigen wegen strafrechtlicher Delikte
im Laufen: Vier wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, eine wegen
Raufhandels und eine wegen Landfriedensbruchs. Darunter ist gemäß
Paragraf 274 StGB das wissentliche Zusammenrotten einer Menschenmenge
zu verstehen, die unter anderem darauf abzielt, Körperverletzungen
oder schwere Sachbeschädigungen zu begehen. Strafrahmen: Bis zu zwei
Jahre Haft.
Sicherheitspolizeigesetz.
Abgesehen davon hat die Kärntner Exekutive 23
Verwaltungsübertretungen geahndet und 128 Identitätsfeststellungen
nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durchgeführt.





