Kurt Jara: Wieder eine Niederlage vor Gericht
Ein Salzburger Gericht wies die Entlassungsanfechtung von Kurt Jara ab. Dies ist eine weitere Niederlage für den Tiroler im Kampf gegen Red Bull.

Foto © APAKurt Jara geht in Berufung
Im Kampf gegen seine Entlassung von Red Bull Salzburg im Juni 2006 muss jetzt Kurt Jara an einer gerichtlichen Nebenfront eine Niederlage einstecken. Der 57-Jährige hat beim Salzburger Arbeitsgericht seine Kündigung mit dem Argument angefochten, für ihn würden als normaler Angestellter besondere Schutzbestimmungen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz gelten.
Leitender Angestellter. Laut Urteil, das Jara am Freitag zugestellt wurde, besteht diese zusätzliche Möglichkeit für eine Entlassungsanfechtung nicht, weil er nach Ansicht des Gerichts ein leitender Angestellter gewesen sei. "Die Richterin hat aber nicht geprüft, ob die Entlassung gerechtfertigt war oder nicht. Sie hat formale Gründe angegeben, warum Jara den zusätzlichen Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen kann", erklärte Jaras Rechtsanwalt Karl Schelling.
Berufung. Jara und Schelling wollen gegen das Urteil des Salzburger Arbeitsgerichts berufen. "In Österreich gibt es keine Judikatur, ob ein Fußballtrainer ein leitender Angestellter ist oder nicht. Wir sind der Ansicht, dass Jara ein normaler Angestellter war."
Zweiter Prozess. Schauplatz des zweiten Prozesses, den Jara gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber führt, ist das Arbeitsgericht in Innsbruck. Jara fordert von seinem ehemaligen Verein rund 1,22 Millionen Euro Gehalt, das ihm zu Unrecht nicht ausbezahlt worden sei. "Der Prozess ist noch nicht zu Ende, man wollte die Entscheidung des Salzburger Gerichts abwarten", erklärte Schelling. Gegenstand der Klage in Innsbruck: Wegen rechtsungültiger Entlassung stehe Jara für den Zeitraum von Juni 2006 bis Juni 2007 ein Bruttogehalt in Höhe von 1.216.863,61 Euro inklusive Prämien zu.
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Rechtsstreit
Im dritten Prozess, der am Landesgericht Salzburg stattfand, ist Jara im Oktober 2007 vorerst als Verlierer ausgestiegen. Er hatte Red-Bull-Chef Dietrich Mateschitz wegen Kreditschädigung geklagt. Der Richter wies die Klage ab, der Tiroler meldete Berufung an. Mateschitz kann seinem Ex-Trainer weiterhin "Ungereimtheiten" vorwerfen.




















