Keine "sexuelle Diskriminierung": 20-Euro-Klage abgewiesen
Robert Marschall sieht seine 20 Euro nicht mehr - der Wiener Publizist ist mit einer Klage gegen seine vermeintliche Männer-Diskriminierung in Österreichs Fußball-Stadien abgeblitzt.

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Der Verfassungsgerichtshof hat die Forderung des Mannes nach einer Art Schadensersatz abgewiesen. Marschall hatte beklagt, dass Österreich die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt habe, wodurch unterschiedliche Preise für Frauen und Männer am Fußball-Platz möglich gewesen seien.
Konkret wollte der Herausgeber eines Wiener Online-Magazins 20 Euro Schadensersatz, weil er bei zwei Freundschaftsspielen des österreichischen Fußball-Nationalteams höhere Preise berappen musste als weibliche Besucherinnen der Partien. Bei einem Match bezahlte er für sein Ticket 18 Euro, beim anderen 28 Euro. Die Damenkarten kosteten 11 bzw. 15 Euro. Herr Marschall fühlte sich "sexuell diskriminiert", wie er vor einigen Monaten in der öffentlichen Verhandlung der Causa kundtat.
Argumentation nicht gefolgt
Der VfGH folgte der Argumentation Marschalls nicht. Zwar sei die sogenannte Gleichbehandlungsrichtlinie der EU von Österreich tatsächlich verspätet umgesetzt worden. Der Kläger habe aber nicht nachgewiesen, dass er bei rechtzeitiger Umsetzung der Richtlinie tatsächlich einen anderen Preis zahlen hätte müssen, meinten die Höchstrichter in dem der APA vorliegenden Entscheid.
Es sei außerdem unklar, ob (nach der erfolgten Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie) eine unterschiedliche Preisgestaltung bei Eintrittskarten für Männer und Frauen bei Länderspielen der Fußballnationalmannschaft angesichts der in der Richtlinie selbst genannten Rechtfertigungsgründe "überhaupt diskriminierend" wäre. Dies hat der VfGH jedoch gar nicht mehr untersucht.





















