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Zuletzt aktualisiert: 25.11.2008 um 16:48 UhrKommentare

Schwerer Betrug? Kohl drohen bis zu zehn Jahre Haft

Bernhard Kohl muss nicht nur eine zweijährige Strafe absitzen, sondern ihm drohen wegen "schweren Betrugs" bis zu zehn Jahre Haft.

Bernhard Kohl war nach dem Urteil "enttäuscht"

Foto © APABernhard Kohl war nach dem Urteil "enttäuscht"

"Er hat nur gesagt, was wir gewusst haben, was in der positiven Analyse festgehalten wurde. Wo soll es da mildernde Umstände geben?", sagte Nada-Geschäftsführer Andreas Schwab nach der Anhörung von Bernhard Kohl. Der gefallene Radstar, bei der Tour de France 2008 noch Gesamt-Dritter und Bergkönig, muss nun eine zweijährige Sperre wegen EPO-Missbrauchs absitzen. Entgegen seinen Ankündigungen hat er am Montag keine Hintermänner genannt, deswegen bekam er auch die Höchststrafe aufgebrummt. Aber wie geht es mit Kohl nun weiter? Was hat der Niederösterreicher noch zu erwarten?

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Arzt. Kohl hat wie gesagt keine Namen genannt, aber er hat bekanntgegeben, die verbotene Substanz Recombinantes Erythropoietin (MIRCERA) von einem Arzt erhalten und sich selbst verabreicht zu haben. Näheres gab der Niederösterreicher nicht preis, also weder Namen, Geschlecht, Ordinationssitz, noch sonstige Angaben zur Person und zum Ort der Übergabe. Kohl hat nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, vor der Schiedskommission zu berufen. Das gesamte Vernehmungsprotokoll wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

In die Irre geführt. Gegen Kohl wurde bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Ermittlungsverfahren wegen "schweren Betrugs", wie Staatsanwalt Helmut Jamnig am Dienstag bestätigte, eingeleitet. In Wien wurde "von einer Privatperson" (so Jamnig), angeblich ein Jurist und Hobby-Radsportler, Anzeige wegen Betrugs an Sponsoren erstattet. Weil Kohl seinen Hauptwohnsitz in Klagenfurt hat, wurde der Fall von Wien abgetreten.

Zehn Jahre Haft. Was in der Causa Kohl unter Betrug zu verstehen ist, erklärt Staatsanwalt Jamnig so: Kohl habe vorgetäuscht, sich an Regeln zu halten und ehrliche Leistungen zu erbringen. Dadurch könnte er z. B. Sponsoren geschädigt, Konkurrenten in die Irre geführt haben. Jetzt gilt es zu klären, ob Kohl "ein gesetzliches Tatbild" (Jamnig) zu unterstellen ist. Strafrahmen? Bei einem Schaden unter 50.000 Euro sechs Monate bis drei Jahre, darüber bis zu zehn Jahre Haftstrafe.


Fotoserien

Positive A-Probe

Kohl wurde bei der Tour de France 08 bei einer nachträglichen Untersuchung von zwei Proben des Dopings mit EPO-Cera überführt.

Tränendrüse

"Kohl hat viel versprochen und nichts gehalten. Er hat auf die Tränendrüse der Österreicher gedrückt, um Mitleid geheischt, aber er wurde von einem Umfeld entsprechend beraten."
Nada-Geschäftsführer Andreas Schwab

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