Hochbetrieb für die NADA: Sperren für Pumper, Hütthaler und Kraler
Die Nationale Anti-Doping-Agentur hat eine echte Marathon-Sitzung hinter sich. Nach den drei Sperren ist ein weiterer Fall anhängig. Der Termin für die Kohl-Anhörung ist noch offen.

Foto © GEPAGeschäftsführer Andreas Schwab (NADA
An einem wahren Marathon-Tag hat die neue und seit 1.
Juli 2008 aktive Nationale österreichische Anti-Doping-Agentur NADA
am Donnerstag mehrere anstehende Doping-Fälle behandelt
und dabei drei Sperren ausgesprochen. Triathletin Lisa Hütthaler
wurde in Wien ebenso wie die Leichtathletin Susanne Pumper wegen
Dopings mit "Recombinant Erythropoietin" für jeweils zwei Jahre
gesperrt, der Mountainbiker Martin Kraler (Stimulanzmittel "Cathin")
für ein Jahr. Ein weiterer Fall ist noch anhängig, alle Urteile sind
noch nicht rechtskräftig.
Rätselraten.
Bei diesem "weiteren Fall" handelt es sich aber nicht um den
kürzlich überführten Radprofi Bernhard Kohl. Dessen Prüfantrag liegt
zwar seit vergangenen Freitag der NADA vor, der innerhalb von acht
Wochen liegende Termin für die Anhörung bzw. Verhandlung ist aber -
zumindest für die Öffentlichkeit - noch nicht bekannt. Um wen es sich
beim zusätzlich anhängigen Fall handelt, durfte von der NADA vorerst
nicht bekanntgegeben werden. Die dazugehörige Verhandlung wurde zur
Aufnahme weiterer Beweise vertagt.
Berufung.
Auch in den Fällen von Pumper und Hütthaler muss das letzte Wort
noch nicht gesprochen sein. Zumindest Pumper hat bereits mitgeteilt,
dass sie das Urteil unmittelbar nach Zustellung der schriftlichen
Fassung bei der Unabhängigen Schiedskommission anfechten wird.
Marathon-Donnerstag.
Laut Pumper-Anwalt Clemens Grünzweig habe sich die
Rechtskommission der NADA keineswegs ausreichend mit den
umfangreichen und inhaltlichen Kritikpunkten an den
EPO-Dopingbefunden des Labors Seibersdorf auseinandergesetzt, hieß es
am Freitag. Die unabhängige NADA-Rechtskommission unter dem Vorsitz
von Gernot Schaar hatte am Marathon-Donnerstag von 10.00 Uhr
Vormittag bis nach Mitternacht getagt und die Urteile wie vorgesehen
auch gleich gefällt und mitgeteilt.
Von Unschuld überzeugt.
Im Fall von Susanne Pumper - die Läuferin hatte sowohl am 9. März
als auch am 15. April jeweils bei Halbmarathons positive Proben
abgegeben - kämpft man aber weiter. Man sei überzeugt, dass sich die
Doping-Befunde bei unabhängiger fachlicher Überprüfung als falsch
positiv herausstellen würden und die Unschuld von Pumper bewiesen
werden kann, hieß es in einer Presseaussendung der 38-jährigen
Niederösterreicherin.
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