Gericht verdonnert ÖRV zu saftiger Geldstrafe
Der Oberste Gerichtshof verurteilte den österreichischen Verband nach einem Trainingsunfall einer Rodlerin zu einer Strafe über 60.000 Euro.

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Der Oberste Gerichtshof hat im Februar ein
Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für die österreichischen
Verbände haben wird. Der österreichische Rodelverband (ÖRV) haftet
nach diesem Urteil für den Unfall einer Nachwuchsrodlerin und muss
ihr Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung zahlen, insgesamt
47.000 Euro plus 20.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diese
Zahlungen könnten den ÖRV in seiner Existenz bedrohen.
Die Vorgeschichte. Im Oktober 2003 veranstaltete der ÖRV in
Sigulda (Lettland) eine Trainingswoche mit der Nationalmannschaft und
dem Juniorenkader. Bei einer Trainingsfahrt krachte die damals
15-jährige Innsbruckerin in eine Rodel, die in der Bahn lag, und zog
sich schwere Verletzung zu. Ein Angestellte der Bahn in Sigulda hat
trotz des Hindernisses die Bahn freigegeben. Die Innsbrucker Rodlerin
zog sich schwere Schnittwunden und komplizierte Brüche zu. Nach der
Erstversorgung in Sigulda wurde sie sofort nach Innsbruck geflogen.
Im Mai 2005 klagte sie dann den ÖRV und bekam in allen Instanzen
recht. Der ÖRV haftet.
Haftung. Im Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 19. Februar 2008 steht:
"Stürze wie die der Rodlerin, bei denen sich ein Schlitten
selbstständig macht, sind im Rodelsport nichts Ungewöhnliches und
kommen auch auf anderen Bahnen immer wieder vor." Und: "Aufgabe der
Zielleiterin wäre es gewesen, bei Vorliegen dieser Gefahrensituation
die Bahn zu sperren, obwohl der Schlitten nach Überquerung der
Ziellinie automatisch die Zeitnehmung ausgelöst hatte."
Trotzdem erkannte der Oberste Gerichtshof, dass der ÖRV für den
Unfall haftet, und begründete: "Dem ÖRV, und nicht dem Bahnbetreiber
in Sigulda, wäre es oblegen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen,
um eine Schädigung der Trainingsteilnehmer abzuwenden."
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Zitat
"Wenn dieses Urteil Schule
macht, müssen wir im Prinzip das Training und die Wettfahrten
einstellen."
ÖRV-Präsident Friedl Ludescher














