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Zuletzt aktualisiert: 16.04.2008 um 16:34 Uhr

Gericht verdonnert ÖRV zu saftiger Geldstrafe

Der Oberste Gerichtshof verurteilte den österreichischen Verband nach einem Trainingsunfall einer Rodlerin zu einer Strafe über 60.000 Euro.

Foto © AP/ Feature

Der Oberste Gerichtshof hat im Februar ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für die österreichischen Verbände haben wird. Der österreichische Rodelverband (ÖRV) haftet nach diesem Urteil für den Unfall einer Nachwuchsrodlerin und muss ihr Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung zahlen, insgesamt 47.000 Euro plus 20.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diese Zahlungen könnten den ÖRV in seiner Existenz bedrohen.

Die Vorgeschichte. Im Oktober 2003 veranstaltete der ÖRV in Sigulda (Lettland) eine Trainingswoche mit der Nationalmannschaft und dem Juniorenkader. Bei einer Trainingsfahrt krachte die damals 15-jährige Innsbruckerin in eine Rodel, die in der Bahn lag, und zog sich schwere Verletzung zu. Ein Angestellte der Bahn in Sigulda hat trotz des Hindernisses die Bahn freigegeben. Die Innsbrucker Rodlerin zog sich schwere Schnittwunden und komplizierte Brüche zu. Nach der Erstversorgung in Sigulda wurde sie sofort nach Innsbruck geflogen. Im Mai 2005 klagte sie dann den ÖRV und bekam in allen Instanzen recht. Der ÖRV haftet.

Haftung. Im Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 19. Februar 2008 steht: "Stürze wie die der Rodlerin, bei denen sich ein Schlitten selbstständig macht, sind im Rodelsport nichts Ungewöhnliches und kommen auch auf anderen Bahnen immer wieder vor." Und: "Aufgabe der Zielleiterin wäre es gewesen, bei Vorliegen dieser Gefahrensituation die Bahn zu sperren, obwohl der Schlitten nach Überquerung der Ziellinie automatisch die Zeitnehmung ausgelöst hatte." Trotzdem erkannte der Oberste Gerichtshof, dass der ÖRV für den Unfall haftet, und begründete: "Dem ÖRV, und nicht dem Bahnbetreiber in Sigulda, wäre es oblegen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung der Trainingsteilnehmer abzuwenden."


Zitat

"Wenn dieses Urteil Schule macht, müssen wir im Prinzip das Training und die Wettfahrten einstellen."
ÖRV-Präsident Friedl Ludescher

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