Das Wort Friedhof lässt sich ursprünglich auf den "eingefriedeten" Bereich rund um die Kirche zurückführen. Der  "Hof des Friedens" als Ort für die Bestattung von Verstorbenen – meist begleitet von einem religiösen oder weltlichen Ritus, klar abgegrenzt vom Ort der Lebenden, wird in vielen Religionen als „heiliger Ort“ angesehen und auch gesetzlich klar geregelt. Störung der Totenruhe, Grabschändung und Grabraub sind strafbar.  Am Friedhof gilt die Friedhofsordnung, die u.a. den Zutritt zum Gelände genau regelt.

Neben der kultischen und religiösen Funktion erfüllen Friedhöfe aber auch noch andere Aufgaben: Aus hygienischen Gründen muss die Beerdigung in öffentlich geregelten Rahmen erfolgen, um Seuchen vorzubeugen. Darum gilt in Österreich auch Bestattungspflicht bzw. Friedhofszwang.

Je nach Religion und Kultur finden sich neben den eigentlichen Grabplätzen auch Kapellen, Aufbahrungshallen, Krematorien und Beinhäuser direkt oder nahe dem Friedhofsgelände. Vor allem größere Friedhöfe in Städten sind über Wege erschlossen, bepflanzt und haben einen Zugang zu einem Brunnen für Gießwasser. Meist gibt es auch eigene Flächen auf dem Gelände für unterschiedliche Bestattungsarten, für wohlhabende Familien (Gruften) oder für Ehrengräber. Zuständig für die Instandhaltung ist die Friedhofsverwaltung. Meist finden sich auch in unmittelbarer Umgebung Steinmetze und Gärtnereien.

Grabstellen

Die Friedhofsverwaltung verantwortet auch den Friedhofsplan, wo alle Grabstätten, Grünflächen und sonstige Einrichtungen verzeichnet sind.  Bei den Grabstellen werden einfache Gräber, Familiengräber, gruftartige Gräber mit Grabdeckplatte, Grüfte (ausgemauerte Grabstellen) und Urnengräber bzw. Urnenwandnischen unterschieden.

Beim Erwerb einer Grabstätte wird durch Bezahlung der Grabstellengebühr auch das Benützungsrecht für das Grab für eine bestimmte Dauer vergeben. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben und weitervererbt, nicht aber verkauft oder verschenkt werden, eine Verlängerung ist jedoch möglich. Mit dem Erwerb des Grabnutzungsrechts sind auch eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden, die in der Friedhofsordnung festgelegt sind. So ist beispielsweise der Benutzungsberechtigte dazu verpflichtet die Grabstätte zu pflegen und in einem guten Zustand zu erhalten – sollte dies trotz mehrfachen Aufrufs nicht erfolgen – kann die Benutzungsberechtigung auch vor Ablauf der Nutzungsdauer auslaufen.

Ist die Bepflanzung und regelmäßiges Gießen für Angehörige nicht möglich, gibt es auch die Möglichkeit Friedhofsgärtner mit diesen Aufgaben zu betrauen. Diese übernehmen neben der Bewässerung auch das fachmännische Düngen, die Unkrautbekämpfung und das Reinhalten der Grabstätte. Es ist auch möglich, Kerzen oder Frischblumen bzw. Gestecke, regelmäßig neu anzubringen bzw. das Grab auch saisonal zu schmücken (Palmkätzchen, Allerheiligengesteck, Christbaum, etc.).

Grabsteine

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten den Grabstein zu gestalten.  Wird dieser als christliches Symbol verwendet können beispielsweise Engel oder ein Kreuz den Stein schmücken. Die Inschrift mit den Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen können in Schriftart und –größe variieren, aber auch in Farbe: von schlichtem weiß auf schwarzen Stein bis hin zu einer 23 Karat Vergoldung.