Anzeigen wegen Internetkriminalität nehmen zu. Es gibt aber eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen, die Betroffenen Persönlichkeitsschutz zukommen lassen.

Datenschutz

Jede Person hat einen Anspruch auf Geheimhaltung ihrer Daten. Werden personenbezogene Daten schuldhaft entgegen der Bestimmung des Datenschutzgesetzes verwendet, hat der Betroffene Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Schaden oder ein beträchtlicher Nachteil für den Betroffenen eingetreten ist. Zudem besteht ein Unterlassungsanspruch und Beseitigungsanspruch, etwa bei Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, wenn hierzu keine Zustimmung erteilt wurde.

Persönliche Rechte

Bereits die Anfertigung eines Fotos, das ohne Einwilligung des Abgebildeten gemacht wurde, kann einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellen. Das Recht am eigenen Bild ist schon verletzt, wenn er auf dem Bild zu identifizieren ist und keine Einwilligung des Abgebildeten vorliegt, das Foto gezielt erfolgte und kein schutzwürdiges Interesse des Fotografen an der Aufnahme des Abgebildeten besteht.

Urhebergesetz

Das Urhebergesetz bietet einen Schutz gegen die Verbreitung von Personenfotos ohne Zustimmung des Abgebildeten. Und zwar auch dann, wenn diese Fotos nur auf Homepages oder Social-Media-Seiten ausschließlich bestimmten Personen zugänglich sind. Es gibt einen Unterlassungsanspruch, wenn schutzwürdige Interessen vorliegen: Also entstellende oder bloßstellende Bilder gezeigt werden oder eine Verletzung der Intimsphäre gegeben ist.

Beleidigung und üble Nachrede

Eine öffentliche Beschimpfung oder Verspottung im Netz kann strafrechtlich relevant sein und den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Ebenso kann der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt sein, wenn jemand über andere Personen Tatsachen behauptet, die den Betroffene in der öffentlichen Meinung herabwürdigen oder eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt.

Schadenersatz

Wenn jemandem durch eine Ehrenbeleidigung ein Schaden entstanden ist, ist er berechtigt, den entsprechenden Ersatz zu fordern. Werden unwahre, rufschädigende Tatsachenbehauptungen getätigt, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen von Betroffenen gefährden, so kann man Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs verlangen.

Online-Shopping

Verbraucher haben bei einer Vielzahl von Internetkäufen die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Diese Rücktrittsfrist verlängert sich auf zwölf Monate, wenn der Verkäufer seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Tritt man vom Vertrag zurück, erfolgt eine Rückabwicklung, des geleisteten Kaufpreises. Und zwar grundsätzlich einschließlich der Lieferkosten. Der Preis muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, rückerstattet werden. Vom Rücktrittsrecht sind aber viele Produkte und Leistungen ausgenommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig einen Rechtsanwalt und Experten Ihres Vertrauens zu konsultieren, damit Sie Ihre Rechte und Ansprüche im Internet durchsetzen können.