Ende des Jahres läuft die zehnjährige Übergangsfrist zur Realisierung der Barrierefreiheit gemäß Behindertengleichstellungsgesetz aus. Davon sind vor allem öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten oder Amtsgebäude betroffen. Zukünftig ist jedoch jedes öffentliche und auch halböffentliche Bauvorhaben, das im Sinne des Baugesetzes bewilligungspflichtig ist, barrierefrei zu planen und zu errichten. Unter halböffentlich fallen auch Um- und Neubauten wie gewerbliche Betriebsanlagen, Gaststätten oder Kaffeehäuser. Geregelt werden diese Bauvorhaben durch landesweite Baugesetze. Das schafft recht schnell Probleme, wenn es um das Verständnis geht, denn im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes ist jeder betroffen. Dabei geht es nicht nur um Barrieren im Sinne der Baulichkeit, sondern auch um allgemeine Verhaltensmuster von Personen, wie die Nutzung von Webseiten. Also ein unerschöpfliches Thema.

Altersvorsorge


Geht es um den baulichen Bereich, sind Ingenieurbüros kompetente Ansprechpartner. Sie kennen sich nicht nur bei den reglementierten Baugesetzen bestens aus, sie schöpfen darüber hinaus aus Erfahrung und können Hilfestellung oder Anregung zu verbesserten Lösungen geben, denn barrierefreie Zugänge sind am freien Markt – vom Wohnbau bis zur Arztpraxis – durchaus ein Wettbewerbsvorteil. Aber auch wenn es um einen Umbau oder Sanierung von privatem Wohnraum geht, sollte heute an barrierefreie Maßnahmen gedacht werden. Wirft man einen Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, so gibt es nur eine Antwort: Die eigentliche Herausforderung im Immobilienbereich liegt in der alternden Gesellschaft. Bereits heute gibt es so viele 60-Jährige wie Neugeborene. Statistische Untersuchungen zeigen, was uns bis 2050 erwartet: In vierzig Jahren wird sich dieses Verhältnis zugunsten der Älteren wohl verdoppelt haben, die Zahl der 80-Jährigen nahezu verdreifacht.

Schneller umdenken


Es lohnt sich daher, wenn erste Umbaumaßnahmen nötig sind, noch bevor die Handwerker anrücken, über die aktuelle Situation hinaus zu denken und die Wohnung oder das Haus dabei auch gleich so zu adaptieren, dass bei einer kommenden Pflegebedürftigkeit nicht wieder aufwändige Anpassungen nötig sind. Auch wenn sich Schwachstellen in vorhandenen Wohnungen nicht hundertprozentig aus dem Weg räumen lassen, bedeutet eine Umgestaltung oft eine entscheidende Verbesserung des Alltaglebens. Und das nicht nur für ältere Menschen, auch für die jüngere Generation bringt eine altengerechte Umrüstung eine Steigerung der Wohnqualität.

Wettbewerbsvorteil


Für Ingenieurbüros eröffnet sich mit der Barrierefreiheit bei Umbau des Gebäudebestands ein reiches Betätigungsfeld, vielleicht eine der wichtigsten Bauaufgaben der kommenden Jahre. Die Lösungen, die auf diesem Gebiet bislang gefunden wurden, sind unter ästhetischen Gesichtspunkten meist alles andere als befriedigend.
Noch stehen Wohnungsunternehmen und Privatvermieter den baulichen Umgestaltungen, die den Mietern das Älterwerden erleichtern sollen, eher skeptisch gegenüber. Man sollte mit dem Umdenken jedoch nicht so lange zuwarten, bis den seniorenfeindlichen Wohnungen der Leerstand droht.