Fachspezifisches Wissen, jahrelange Erfahrung: Das macht einen Experten aus. Dies zeigt sich umso deutlicher bei den Sachverständigen und Gutachtern.
Gutachter im klassischen Sinn haben vielfältige Einsatzgebiete: Etwa wenn es um Mängel oder Qualitätsansprüche geht. Denn bei Produkt- oder Bauausführungsmängeln, bei Mängeln bei Vermessung, Elektroinstallationen, Haustechnik und vielem mehr nimmt der Sachverständige (Ingenieurbüro -–Beratende Ingenieure) ähnlich wie bei einer Anamnese einen Befund auf.

In diesen müssen selbstverständlich geltende Regeln wie etwa Önormen, Verarbeitungsvorgaben oder Zulassungen mit einfließen. So wird das Gutachten erstellt. Ziel eines solchen Gutachtens ist es, den Weg zum Gericht möglichst zu vermeiden und den beiden Streitparteien durch das Gutachten eine Art Vergleichsbasis zu schaffen. Landen solche Auseinandersetzungen dennoch am Ende vor dem Zivilgericht, wird letztendlich als (Gerichts-) Sachverständiger ebenfalls wieder eine Person bestellt, die im Zivilberuf ein Ingenieurbüro betreibt. Denn da ist das fachspezifische Wissen jahrelang aufgebaut. Und darauf kommt es schließlich an.

Unabhängig, objektiv, neutral

Sogenannte nichtamtliche Sachverständigentätigkeit ist im Behördenverfahren immer öfter in den Bereichen Bauphysik (etwa bei der Begutachtung von Schallemissionen), im Brandschutzwesen (wenn ein komplexes Vorhaben über den Wissensstand des Bausachverständigen der jeweiligen Gemeinde hinausgeht), in der Verkehrsplanung (bei überregional bedeutenden Vorhaben wie etwa dem Schladming-Zielstadion Planai) etc. gefragt. In jedem Fall gelten Ingenieurbüros als unabhängig, objektiv und neutral, sind für ihre Auftraggeber treuhändisch im Einsatz und gut vernetzt.

Da sie keine Hersteller sind, nehmen sie an der Ausführung des eigentlichen Werkes nicht teil, sondern sie beraten, erstellen Pläne, Berechnungen, Gutachten und Studien sowie führen Untersuchungen und Messungen durch. Sie werden außerdem mit der Überwachung der Durchführung und der Abnahme von Projekten betraut, ebenso mit der Überprüfung und Überwachung von Anlagen und Einrichtungen sowie der Vertretung des Auftraggebers vor Behörden.

Vielseitiges Expertenwissen

Ingenieurbüors – Beratende Ingenieure werden ob der Bandbreite und Vielseitigkeit ihres Expertenwissens dem Begriff des „Sachverständigen“ gerecht, der in Österreich zwar nicht geschützt oder gesetzlich definiert, aber im Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben ist. (Auszüge daraus im Kasten rechts.)