Der Arzt schuldet Patienten keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Heilung. Der Patient hat auch keinen Rechtsanspruch auf den medizinisch bestmöglichen Standard (Goldstandard).


Jeder Patient hat jedoch einen Rechtsanspruch auf eine gewissenhafte Behandlung nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung.

Wird dieser Standard im Zuge der Behandlung unterschritten und erleidet der Patient dadurch einen Gesundheitsschaden, so kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Voraussetzung dafür ist ein kausales, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arztes. Dies ist regelmäßig beim Unterschreiten des medizinischen Standards vorliegend.

Unterlässt ein Arzt eine entsprechende fachgerechte Behandlung oder klärt er Patienten vor der Behandlung nicht über die Diagnose, die Behandlung, Behandlungsalternativen und jeweils damit einhergehende Risiken und Komplikationen auf, kann dies zu einer Haftung des Arztes führen.

Der Patient hat in diesem Fall einen Anspruch auf Schmerzengeld, Ersatz von Heilbehelfen und Medikamentenkosten, Verdienstentgang, Pflegeaufwand sowie Verunstaltungsentschädigung.

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