Am Anfang der Behandlung durch einen freiberuflichen Heilmasseur steht die Überweisung durch den Arzt, die auch für die Teilrückvergütung der Behandlung durch die Krankenkasse erforderlich ist. Zumeist sind es Beschwerden im Hals-, Brust- oder Lendenwirbelbereich, die von den selbstständig tätigen Experten behandelt werden. Die Therapie beginnt mit der Anamnese, also der Beurteilung, wie sehr die Muskulatur belastet ist. Um den Patienten wieder schmerzfrei zu machen, stehen dem freiberuflichen Heilmasseur eine ganze Reihe von verschiedenen Therapien zur Verfügung: von den klassischen Massagearten wie Heilmassage, Bindegewebs- und Segmentmassage über Elektrotherapie und Ultraschall bis hin zu Packungen, Wickel und zur manuellen Lymphdrainage.

Um Heilmasseur zu werden, muss sich der ausgebildete medizinische Masseur durch eine Aufschulung im Ausmaß von 800 Stunden qualifizieren. Hat er oder sie die kommissionelle Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt, so ist man berechtigt, die Berufsbezeichnung Heilmasseur zu führen. Bei selbstständiger Tätigkeit in einer eigenen Praxis ändert sich die Bezeichnung in freiberuflicher Heilmasseur.