Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer sorgt für Verunsicherung. Viele Immobilieneigentümer überlegen, vor Inkrafttreten der Steuerreform ihre Wohnung/ihr Haus an ihre Kinder zu verschenken. Dies mag in einigen Fällen zielführend sein, allerdings nicht immer. Vor allem bei Immobilien mit geringem Wert könnte die Grunderwerbsteuer im nächsten Jahr günstiger werden. In anderen Fällen mag der Verfassung eines Testamentes Vorrang vor einer Übergabe zu Lebzeiten zukommen.

Gerade durch ihre umfassende juristische Ausbildung sind Rechtsanwälte bestens geeignet, Sie im Zusammenhang mit der Verfassung von Übergabs- und Schenkungsverträgen umfassend zu beraten. Auf Grund ihrer Erfahrung in gerichtlicher und außergerichtlicher Parteienvertretung kennen sie die Tücken und Gefahren, die in nicht genügend durchdachten Vertragsklauseln liegen können. Aufgrund der Aktualität liegt der Schwerpunkt des Rechtsanwaltsführers in diesem Jahr auf dem Gebiet der Übergabs- und Schenkungsverträge im Familienbereich, weitere aktuelle Themen sind Patientenrechte und Internetkriminalität.

Dr. Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer
für Kärnten