Das Aufsehen war groß: Seit mehr als einem Jahr können Kinder und Jugendliche in Österreich eine Gratis-Zahnspange erhalten – die öffentliche Hand hat dafür ein eigenes Budget erstellt. Aber die Voraussetzungen dafür sind nicht ohne. Denn der Makel muss gravierend sein: Nur wenn ein Kind oder ein Jugendlicher eine massive Zahn- oder Kieferfehlstellung nachweisen kann, gibt es in Österreich auch eine Gratis-Zahnspange.

Was ist notwendig?

Die Fehlstellung wird nach einem englischen Schema IOTN bewertet: „Notwendig ist ein Schweregrad der Stufe vier oder fünf“, sagt Veronika Scardelli, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Präsidentin der Landeszahnärztekammer für Steiermark. Jedenfalls geht es beim Schema um eine Mindestabweichung von der idealen Zahnstellung. Der Zahnarzt stellt zunächst fest, ob ein Kind diese Voraussetzung erfüllt. Anschließend prüft es die jeweilige Kasse. Und hier können – auch wegen der Kassenvielfalt – durchaus Unterschiede in der Bewertung auftreten.

Alter und Behandlung

Der Bund ermöglicht Kindern eine Gratis-Zahnspange bis zum 18. Lebensjahr. Wobei man auch hier unterscheiden muss: Für Mädchen und Buben bis zu zehn Jahren gibt es bei schweren Fehlstellungen eine frühkindliche Zahnbehandlung, und zwar in der Regel mit abnehmbaren Zahnspangen. „Die Hauptbehandlung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es dann nur bei kieferorthopädisch versierten Zahnärzten. Dabei geht es um festsitzende Zahnspangen wie Brackets“, so Scardelli.

Die Dauer der Behandlung beträgt maximal drei Jahre. Sie muss im Übrigen ausreichend und zweckmäßig sein, Sonderwünsche werden also nicht abgedeckt. „Wenn man im Kindesalter eingreift, kann man das Wachstum des Kiefers ausnutzen. Die Zähne lassen sich leichter bewegen, sogar eine spätere Operation lässt sich manchmal dadurch vermeiden“, sagt die Zahnmedizinerin.
Allerdings, so Scardelli, seien auch bei geringeren Fehlstellungen für ein schönes Gebiss Behandlungen erforderlich, „diese werden von den Kassen dann aber nur nach Maßgabe bezuschusst“.