FRAGE: Sie haben kürzlich hier geschrieben, dass der Lenker eines Fahrzeuges, das überholt wird, seine Geschwindigkeit nicht erhöhen darf, sobald der Überholvorgang angezeigt wird. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Wie stellt sich jedoch die Situation dar, wenn der Überholvorgang im Bereich einer Geschwindigkeitsbeschränkung, meistens verbunden mit einem Überholverbot angezeigt wird. Darf ich dann nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung meine Fahrgeschwindigkeit auch nicht auf die erlaubte Grenze erhöhen?

Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz antworten: Laut der Straßenverkehrsordnung (§ 15 Abs. 5) ist es dem Lenker eines überholten Fahrzeuges verboten, seine Geschwindigkeit während eines Überholvorganges zu erhöhen.

Auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen „Überholen verboten“ gekennzeichnet ist, darf nicht überholt werden. Nach der StVO ist zwar vor allem der Überholer verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten einzustellen. Aber auch den Lenker, der überholt wird, trifft die Pflicht, während des Überholvorganges die Verkehrslage aufmerksam zu beobachten und die Geschwindigkeit dementsprechend zu wählen.

Daran ändert auch ein rechtswidriges Überholmanöver nichts. Den Vorschriften über das Überholen kommt für die Sicherheit des Verkehrs überragende Bedeutung zu.

Jedes Überholmanöver erfordert daher von allen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Konzentration, damit in einer Gefahrenlage rasch reagiert werden kann.