FRAGE: Auf der Autobahn wurde die Geschwindigkeit durch ein Verkehrszeichen unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h beschränkt. Wenn nun nach der nächsten Einmündung, z. B. der Ausfahrt einer Rast-Station, die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wiederholt wird, gilt dann wieder die normal zulässige Höchstgeschwindigkeit und ist somit die Geschwindigkeitsbeschränkung zu Ende?

Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz antworten: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die nach der Straßenverkehrsordnung gültig angezeigt ist, wird in der Regel durch das Verkehrszeichen „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ aufgehoben. Sie kann aber auch durch ein weiteres Verkehrszeichen, mit dem die zuerst angeordnete Geschwindigkeit abgeändert wird, ersetzt werden.

Damit die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h wieder erlaubt ist, müsste also die letzte Beschränkung entweder explizit aufgehoben werden oder eine andere Beschränkung angezeigt werden. Daran ändert auch eine Rast-Station nichts (da sie Teil der Autobahn ist).

In der Praxis wird es also regelmäßig so sein, dass eine Beschränkung schon vor der Rast-Station aufgehoben wird oder man eine entsprechende variierbare Beschilderung bei der Ausfahrt der Rast-Station vorfindet, sofern damit zu rechnen ist, dass sich die Geschwindigkeitsbeschränkung öfter ändert. Man sollte daher genau auf die Beschilderung achten.

Im Zweifel sollte man sich immer an die letzte vorgeschriebene Geschwindigkeit auf der Autobahn halten.