FRAGE: Wir diskutieren in unserer Eigentümer-Wohnhausanlage darüber, ob wir heuer im Sommer die Heizungsanlage durchlaufen lassen oder ganz abschalten sollen. Welche Möglichkeiten gibt’s?

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund antwortet: Eine gesetzliche Vorschrift, dass Heizanlagen im Sommer abgeschaltet werden müssen, gibt es nicht.

Alte Heizungsanlagen sollten mit Ende der Heizperiode generell auf „Aus“ geschaltet werden, außer das Warmwasser muss über die Zentralheizung aufgewärmt werden. Anlagen gehören bereits ab zehn Jahren zu den alten Modellen.

Moderne Heizungsanlagen, also die witterungsgeführten, schalten je nach Außentemperatur automatisch aus (üblicherweise bei 17 Grad). Sollte die Außentemperatur darunter fallen, schaltet die Heizung automatisch ein. Bei gut gedämmten Häusern kann diese Abschaltgrenze auf 12 Grad Außentemperatur hinuntergesetzt werden.

Eventuell sollte man die Einstellungen vom Fachmann überprüfen lassen oder in der Bedienungsanleitung der Steuerung nachlesen. In regelmäßigen Abständen sollte man die Temperaturfühler checken.

Ob die Heizanlage im Sommer abgeschaltet wird, dürfte eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung sein. Die Minderheitseigentümer haben eine diesbezügliche Entscheidung der von der Mehrheit beschlossenen ordentlichen Verwaltung hinzunehmen. Zur Beschlussfassung bietet sich die Abhaltung einer Eigentümerversammlung an.

Die Heizkosten sind immer auf alle Miteigentümer aufzuteilen, nicht nur auf jene, die durchheizen wollen.