FRAGE: Die Schnüre der Rollläden bei unseren Fenstern sind schon sehr dünn und drohen jeden Moment zu reißen. Wer erledigt die Reparatur?

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet: Bei Mietobjekten, die unter die Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes fallen, verhält es sich bei Arbeiten, die in einer Wohnung durchzuführen sind, so, dass der Mieter verpflichtet ist, Bagatellreparaturen selbst durchzuführen.

Darunter versteht man Reparaturen, die ein durchschnittlicher Mieter selbst - ohne Beiziehung von Fachleuten – an für ihn zugänglichen Ausstattungen in der Wohnung durchführen kann.

Als Beispiel, was eine Bagatellreparatur ist, erlaube ich mir, den Tausch eines Duschkopfes anzuführen.

Im konkreten Fall wird man, um die Rollladenschnur erneuern zu können, sicherlich den Rollokasten öffnen und den Gurt am eingebauten Drehmechanismus anbringen müssen. Hierfür braucht man sicherlich einen Fachmann und diese Reparatur stellt daher keine Bagatellreparatur dar. Diese Reparatur ist daher vom Vermieter durchzuführen.