FRAGE: Meine Mutter ist leider vor einigen Tagen im 91. Lebensjahr verstorben. Sie hatte keine Sterbeversicherung, die Kosten für das Begräbnis trage ich als Sohn allein.

Muss sich mein Bruder, der seit Langem keinen Kontakt zur Mutter hatte, an diesen beteiligen?

Rechtsanwalt Henrik Gießauf antwortet: In § 549 ABGB ist gesetzlich verankert, dass die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten (Nachlassverbindlichkeiten) gehören.

Das Gesetz behandelt also Begräbniskosten so, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären.

Lediglich für den Fall, dass die Begräbniskosten im Nachlass nicht Deckung finden, kommt die zivilrechtliche Haftung der zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten (vor allem Kinder gegenüber Eltern) zum Tragen.

Wenn also die Begräbniskosten nicht ohnehin vom Verlass Ihrer Mutter bezahlt werden können, ist ihr Bruder aber genauso wie Sie zur verhältnismäßigen Kostentragung verpflichtet.