FRAGE: Wir bekommen ein Baby. Habe ich als Vater ein Anrecht auf die Väterkarenz und den Papamonat? Muss ich das mit meinem Arbeitgeber vorher abklären oder ihn einfach nur informieren?

Bernadette Pöchheim von der Arbeiterkammer antwortet: Väter haben anlässlich der Geburt ihres Kindes die Möglichkeit, einen Papamonat zu konsumieren und in dieser Zeit eine Geldleistung (Familienzeitbonus) im Ausmaß von 22,60 Euro täglich beziehungsweise circa 700 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag ist innerhalb von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt beim Krankenversicherungsträger zu stellen. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber dem Papamonat zustimmt.

Einen Rechtsanspruch haben Väter jedoch auf eine Väterkarenz, die zumindest zwei Monate dauern muss und bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann.

Überlappend dürfen die Eltern maximal einen Monat Karenz in Anspruch nehmen.

Für jene Väter, die keine Zustimmung zu einem Papamonat bekommen, empfiehlt es sich, jedenfalls rechtzeitig eine Väterkarenz zu melden.