FRAGE: Unser Nachbar hat seinen Weg verengt, für den wir ein Servitutsrecht haben. Jetzt können Lkw nicht mehr ungehindert zufahren. Ist das erlaubt?

Rechtsanwalt Robert Suppan antwortet: Aus Ihrem Grundbuchsauszug geht hervor, dass zu Ihren Gunsten kein Servitutsrecht zulasten Ihres Nachbarn eingetragen ist.

Es muss sich daher um ein außerbücherliches Recht handeln, welches bei einer Ausübung von 30 Jahren ersessen werden kann, ohne dass es einer Zustimmung des Eigentümers der belasteten Liegenschaft bedarf, sofern sämtliche Voraussetzungen vorliegen.

Es stellt sich nunmehr die Frage, wie breit der Weg ist bzw. welche Nutzung es in den letzten 30 Jahren gegeben hat. Unter der Annahme, dass der Weg über drei Meter breit ist und die Verengungsmaßnahmen außerhalb des Weges errichtet wurden, werden Sie dies nicht verhindern können.

Verhindern können Sie dies nur, wenn der Weg seit über 30 Jahren immer breiter genutzt wurde (bei fallweiser Befahrung durch Lkw) und sich die Verengungsmaßnahmen auf dem zu nutzenden breiteren Weg befinden.