Unsere Leserin sucht seit Kurzem Arbeit. Bisher war sie elf Jahre lang in der IT-Branche tätig und sagt: „Ich hab’ jetzt elf Jahre lang einen großen Teil meines Brutto-Gehalts an den Staat bezahlt.“

Das sei gut so und störe sie nicht, meint die Frau, aber jetzt in der Notsituation der Arbeitslosigkeit möchte sie wieder etwas zurück: „Was mich wirklich schockiert ist, dass ich null Förderungen bekomme, um mich weiterzubilden!“, ärgert sich die Arbeitslose.

Berufsbegleitend

Sie hätte sich bewusst „berufsbegleitende Weiterbildungen“ gesucht, damit sie, sobald sie wieder eine passende Stelle finde, selbst nicht behindert werde und „weder dem zukünftigem Arbeitgeber Kompromisse aufzwingen noch dem AMS bei der Vermittlung im Weg stehen möchte“.

„Ich hab’ auch bewusst Ausbildungen herausgesucht, die tatsächlich förderlich für meinen beruflichen Werdegang sind und meine Jobchancen erhöhen“, betont die Frau.

Von ihrer Betreuerin beim Arbeitsmarkt Service (AMS) käme auf jedes diesbezügliche Begehren ein schlichtes „Nein“ mit der Begründung, dass berufsbegleitende Weiterbildungen nicht gefördert würden.

Vollzeit-Weiterbildungen kämen auch nicht in Frage, „da ich dem AMS jederzeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss!“

Keine Ausbildungs-Institution

„Leider besteht in der Öffentlichkeit verbreitet die Meinung, das AMS sei eine Ausbildungsinstitution, was keineswegs der Fall ist“, erklärt dazu der AMS-Ombudsmann, Dieter Kordik.

Der Auftrag des AMS sei gesetzlich geregelt und bestehe im Wesentlichen darin, vorgemerkte Arbeitslose in Dienstverhältnisse zu vermitteln. Qualifizierung dürfe nur in Ausnahmefällen angeboten werden.

Unsere Leserin sei erst einen Monat lang arbeitslos. Weil sie so lange in Top-Positionen gearbeitet habe, müsse zuerst verifiziert werden, „ob mit der vorhandenen Qualifikation und Praxis nicht doch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen“.

„Die Steuerzahler hätten sicher etwas dagegen, wenn Fördergelder in gut ausgebildete Personen investiert würden, wenn zusätzlich noch genügend offene Jobs am Markt vorhanden sind“, begründet Kordik diese Vorschrift und ergänzt: „Auf Förderungen aus dem Budget der Arbeitsmarktpolitik gibt es keinen Rechtsanspruch. Es kann nichts eingeklagt werden.“