FRAGE: Ich besitze eine Gartenwohnung, ebenso meine Nachbarn mit einem Kind. Obwohl es eine öffentliche Grasfläche in der Wohnanlage gibt, wird nebenan Fußball gespielt. Muss ich das wirklich aushalten?

Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch antwortet: Gemäß Paragraf 364 ABGB kann der Eigentümer eines Grundstückes dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen (Rauch, Wärme, Geruch, Geräusche etc.) unter bestimmten Umständen untersagen.

Eine exakte Aussage ist aber nicht möglich, da insbesondere die Intensität der Lärmbelästigungen nicht wirklich bekannt ist. Im Streitfall müsste das Ausmaß durch einen Sachverständigen festgestellt werden. Es wäre wohl im Wege des Zeugenbeweises zu klären, wie häufig diese Lärmbelästigung stattfindet.

Nach meiner Einschätzung wird normaler, vom Spielen mehrerer Kinder ausgehender Lärm und auch der von den Geselligkeiten der Erwachsenen (vor 22.00 Uhr) verursachte Lärm ein bis zweimal pro Woche auf der Grundlage dieser Gesetzesbestimmung wohl nicht untersagt werden können.