Das Fliegen mit kleinen, unbemannten Luftfahrzeugen – Drohnen – entwickelt sich zu einem Hobby- und Freizeittrend.
Eine aktuelle Umfrage der Wiener Städtischen zeigt, dass mehr als ein Viertel aller Drohnenbesitzer über Genehmigungspflichten nicht Bescheid weiß. „Rund um die gesetzlichen Vorschriften in puncto Nutzungseinschränkungen, Bewilligungs- und Versicherungspflichten ist viel Aufklärung notwendig“, folgert Vorstandsdirektorin Doris Wendler.
Zehn Prozent der Besitzer haben schon einen Unfall mit einer Drohne gehabt, 16 sind in eine „Beinahe-Unfallsituation“ verwickelt gewesen.
Die Bandbreite möglicher Schäden ist groß: Stromleitungen, Bäume, Flugzeuge und Gebäude können beschädigt, Menschen oder Tiere verletzt werden.
Drohnencheck
Die Versicherung bietet nun im Internet Besitzern und jenen, die sich eine Drohne anschaffen wollen, einen Drohnen-Check an. Mit wenigen Klicks erfährt man, ob eine Versicherungs- oder Genehmigungspflicht besteht.
So wird z. B. abgefragt, zu welchem Zweck die Drohne genutzt wird, in welchem Umkreis sie geflogen wird, wie schwer sie ist oder ob auch Film- oder Fotoaufnahmen gemacht werden.
Je nach Modell und Nutzungszweck unterscheidet der Gesetzgeber, ob es sich um eine Spielzeugdrohne, ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 oder 2 handelt.
Versicherungspflicht
Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. „Eine Haftpflichtversicherung ist für Flugmodelle, die kein Spielzeug sind, und für Drohnen der Klasse 1 und 2 verpflichtend“, klären die Experten auf.