Über 100.000 verschiedene Chemikalien werden weltweit für die Herstellung von Alltagsgegenständen verwendet. Darunter gibt es einige, die schädlich für Mensch und Umwelt sind.

Die EU regelt den Umgang mit chemischen Substanzen seit 2007 durch die Chemikalien-Verordnung REACH. Ein spezielles Augenmerk wird dabei auf sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ gerichtet.

Menschen sensibilisieren

Das Projekt "LIFE AskREACH" mit VKI und GLOBAL 2000 soll Bevölkerung, Handel und Industrie für das Vorkommen dieser Substanzen sensibilisieren.

Chemikalien werden auf die Liste der „besonders besorgniserregenden Stoffe“ gesetzt, wenn sie beispielsweise krebserregend, fortpflanzungsschädigend oder hormonell wirksam sind.

Auch Substanzen, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden, fallen darunter. Diese Stoffe können in einer Vielzahl von Produkten enthalten sein: z. B. in Spielzeug, Schuhen, Kleidung oder Schmuck, aber auch in Möbeln, Geschirr und Sportgeräten bis hin zu Elektronik, Büromaterial, Ledertaschen oder Wasserbetten.

Chemikalienverordnung

Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt Informationspflichten für diese Stoffe (engl. SVHC = Substances of Very High Concern) fest.

Ist ein SVHC in einem Artikel in einer Konzentration über 0,1 % enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden.

Konsumenten haben gemäß REACH das Recht, auf Anfrage über diese Stoffe informiert zu werden und sollen damit in der Lage sein, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.

Neues Projekt

Um dieses REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startet das Umweltbundesamt Deutschland zusammen mit 20 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU-Projekt LIFE AskREACH.

Im Verlauf des Projekts wird eine Datenbank entwickelt, die von den Herstellern und Importeuren mit Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in ihren Produkten gefüllt werden kann.

Einige große Unternehmen haben bereits ihre Unterstützung und ihre Teilnahme zugesagt.

Smartphone-App

Die Datenbank wird mit einer Smartphone-App gekoppelt, die an alle EU-Sprachen adaptiert werden kann.

EU-Bürger können die App nutzen, um jederzeit Informationen zu SVHC in Erzeugnissen zu erhalten. Sollten die gewünschten Angaben in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch an den Erzeugnis-Lieferanten eine Anfrage gesendet, die innerhalb von 45 Tagen beantwortet werden muss.

Ein weiteres IT-Tool soll Lieferanten bei der Kommunikation in der Lieferkette unterstützen.

Projektpartner

Die Projektergebnisse werden allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher.

In Österreich wird das Projekt vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 durchgeführt.

Das Projekt wird im Rahmen des LIFE-Programms von der EU gefördert. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre und reicht vom 1. September 2017 bis zum 30. August 2022. Eine Webseite mit Informationen zum Fortschritt und zu den Ergebnissen des Projektes wird voraussichtlich ab März 2018 verfügbar sein.