Die 27-jährige Tochter unserer Leserin absolviert derzeit die dritte Berufsausbildung und ihr zweites Bachelorstudium. „Seit über einem Jahr ist sie nicht versichert, weil sie nicht mehr bei mir mitversichert sein kann und weil die Selbstversicherung für Studenten zu teuer ist!“, berichtete die Mutter.

Laut Auskunft der Krankenkasse könnte sie sich mitversichern, wenn sie verheiratet wäre. „Das ist doch extrem dumm und unfair! Mit dem Ehepartner könnte sie mitversichert sein, aber mit der Mutter ist es nicht möglich“, beklagte sich die Frau und fragte: „Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass sie endlich wieder versichert ist und dass das auch tatsächlich leistbar ist?“

Leistbare Versicherung

„Kinder und Enkel gelten als Angehörige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach gelten sie als Angehörige, wenn und solange sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, die ihre Arbeitskraft überwiegend beansprucht, bzw. solange sie eine im Studienförderungsgesetz genannte Einrichtung besuchen längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“, erfuhren wir von der Gebietskrankenkasse (GKK). Darüber hinaus könnte man nur eine „Studenten-Selbstversicherung“ abschließen.

Eine reine Selbstversicherung hingegen wäre immer möglich. Die Kosten würden sich mit einem Herabsetzungsantrag (Unterstützungserklärung der Eltern ist notwendig) auf mindestens 101,72 Euro im Monat belaufen, wurden wir aufgeklärt.

Der Maximalbetrag von 406,88 Euro werde nicht zur Anwendung kommen, „da dieser nur bei einem hohen angegebenen Einkommen des Versicherten anfällt, was in diesem Fall nicht vorliegen wird“.

Allerdings sei mit einer Wartezeit von sechs Monaten zu rechnen, da für die Tochter bereits seit einem Jahr keine Versicherung vorliege.

Studentenversicherung

Es könne aber trotz dritter Berufsausbildung und zweiten Studiums auch eine Studentenversicherung in Frage kommen, meinten die Experten und rieten zwecks Überprüfung zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen GKK-Abteilung.

Eine begünstigte Studentenversicherung kostet übrigens 56,74 Euro.

Geringfügige Beschäftigung

„Mit der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wäre der Abschluss einer kostengünstigen freiwilligen Selbstversicherung um 60,09 Euro im Monat möglich“, zeigte GKK-Ombudsmann Bernd Bauer eine weitere Möglichkeit auf. Eine solche Beschäftigung (bei Eltern oder Bekannten) könnte man zum Beispiel  auch mit einem Dienstleistungsscheck annehmen.