In Graz ist derzeit wieder die Herbstmesse geöffnet und hat attraktive Angebote im Programm. Anbieter aus unterschiedlichsten Branchen locken. Dennoch warnt die AK bei dieser und allen anderen Messen davor, Kaufverträge übereilt und unbedacht abzuschließen. Denn das oft zitierte Rückgaberecht, gilt auf Messen eben gerade nicht!

Verträge sind einzuhalten

"Deshalb Achtung!", warnen die Juristen der Arbeiterkammer: "Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann von diesem nicht zurücktreten. Der Besuch der Messe kommt dem in einem Geschäftslokal gleich. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein anderes Unternehmen viel billiger angeboten hätte.

Preise vergleichen

Die AK rät daher allen Konsumentinnen und Konsumenten, sich nicht von billigen Angeboten locken zu lassen, sondern die Preise in Ruhe zu vergleichen. AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser: „Achten Sie vor allem darauf, wie der genaue Firmenname lautet und wo das Unternehmen seinen Sitz hat.“

Denn bei Unternehmen, die von weit her kommen, ist zu beachten, dass Serviceleistungen teuer werden können, weil die Mitarbeiter von weit anreisen müssen.

Die Durchsetzung zum Beispiel von Gewährleistungsansprüchen kann bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, schwierig werden.

Zweifelhafter Klagsweg

"Stimmt die Leistung nicht und müssen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, dann kann zwar in Österreich geklagt werden, wird das Urteil aber nicht erfüllt, muss im Ausland die Exekution geführt werden. Das ist einerseits teuer und oft auch aussichtslos", erläutert Schrittwieser.