Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit März 2016 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durch.

Nach der grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

Nach Rechtsansicht des VKI muss die Versicherung im Falle eines Rücktritts dem Konsumenten alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerstatten.

Sammelaktion läuft aus

Betroffene haben noch bis 15. 09. 2017 die Möglichkeit, an der Sammelaktion des VKI teilzunehmen.

Gegen einen Organisationsaufwand von 95 Euro werden die Fälle geprüft und es wird bei den Versicherern interveniert.

Falls es keine außergerichtliche Lösung geben sollte, wird der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren.

Tausende Fälle

Der VKI hat im Rahmen der Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen mittlerweile mehrere Tausend Versicherungsverträge im Lichte der Entscheidungen des EuGH und OGH überprüft.

Dabei zeigt sich, dass nach Rechtsauffassung des VKI bei über 90 % aller überprüften Lebensversicherungsverträge der Versicherungsnehmer im Zuge des Vertragsabschlusses nicht oder nicht korrekt über das in § 165a VersVG normierte Rücktrittsrecht belehrt wurde.

Nach den Entscheidungen des EuGH und des OGH steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

Somit können Konsumenten auch Jahre nach dem Vertragsabschluss noch den Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag erklären (sogenannter Spätrücktritt).

Wer kann betroffen sein?

Potentiell betroffen sind Verbraucher, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung oder eine “prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge” abgeschlossen haben.

Der VKI vertritt die Rechtsansicht, dass die Versicherung im Falle eines Rücktritts dem Konsumenten alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerstatten muss.

Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie (z. B. Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz).

Im Notfall wird geklagt

Der VKI hat mittlerweile eine Vielzahl von Fällen bei den Versicherern interveniert. Gespräche mit den Versicherern haben aufgrund gegenteiliger Rechtsstandpunkte bislang zu keinem Ergebnis geführt.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren.

Alle Informationen zur VKI-Sammelaktion zu Lebensversicherungen sind im Internet abrufbar.