FRAGE: Sie haben vor einiger Zeit in der Zeitung geschrieben, dass man bei einer Hausübergabe die Versicherung informieren müsse, weil dies das Gesetz so vorschreibt.

Aber wie verhält es sich in unserem Fall?

Meine Gattin und ich haben unserer Tochter die Eigentumswohnung übergeben. Wir wohnen jedoch weiterhin darin mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Müssen wir auch die Versicherung informieren?

Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig antwortet: Hier müssen wir zwischen Eigentümer und Inhaber unterscheiden.

Im hier geschilderten Fall hat die Wohnung zwar den Eigentümer gewechselt, die Wohnungsinhaber sind aber dieselben geblieben.

Ich gehe davon aus, dass das Ehepaar für die von ihnen bewohnte Wohnung eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat. Eine solche bezieht sich auf den Wohnungsinhalt, der ja weiter im Eigentum des Ehepaares verbleibt bzw. von diesem auch genutzt wird.

Hier ist also diesbezüglich keine Änderung eingetreten und es ist daher keine Meldung an die Versicherung zu erstatten.