FRAGE: In unserer Mietwohnung zeigen sich auf einmal Schimmelflecken, obwohl wir regelmäßig lüften und nicht einmal die Wäsche in den Wohnräumen zum Trocknen aufhängen.

Was können wir tun? Wen müssen wir informieren?

Christian Lechner von der Mietervereinigung antwortet:

Sollte in der Wohnung Schimmel auftreten, hat der Mieter den Vermieter oder die Verwaltung über den Befall umgehend zu informieren; am besten schriftlich unter Beilage von Fotos!

Da es hier zu einer Gesundheitsgefährdung kommt, liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des Mietrechts vor.

Das Gesetz sieht, sofern ein Nutzerfehlverhalten ausgeschlossen werden kann, das Recht zur Minderung des Mietzinses vor. Die Höhe dieses Anspruchs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Da jede Reduktion des zu zahlenden Mietzinses zum Mietzinsrückstand führt und damit das Risiko einer Mietzins- und eventuell Räumungsklage auslöst, ist hier jedoch Vorsicht geboten!

Es wird zur vorherigen Abklärung der Ursache des Schimmelbefalls durch eine Fachfirma geraten.