"Wenn Ihr Gepäck nicht gleichzeitig mit Ihnen am Urlaubsort eintrifft, wenden Sie sich umgehend an den Lost-and-Found-Schalter am Flughafen, um die Verspätung oder die Beschädigung schriftlich anzuzeigen", geben die Experten der Arbeiterkammer den wichtigsten rat im Zusammenhang mit dem reisegepäck.

Dort gibt es das Formular "Property Irregularity Report" (PIR), das auszufüllen ist.
Tipp: Heben Sie sich davon unbedingt einen Durchschlag auf!

Wer zahlt die Mehrkosten?

Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, haben Sie das Recht, sich vor Ort dringend benötigte Dinge, wie Toiletteartikel und notwendige Kleidung zu kaufen und der Fluglinie in Rechnung zu stellen.

Bei den Ersatzeinkäufen sind Sie aber zur Schadensminderung verpflichtet! Das bedeutet, Sie müssen die Ausgaben möglichst gering halten.

Häufig ersetzen Fluglinien Ersatzaufwendungen für Toiletteartikel zur Gänze, für Kleidung aber oft nur zu 50 Prozent, da Sie diese auch nach Eintreffen Ihres Gepäckstückes noch verwenden können.

Wird das Gepäck zu Hause verspätet ausgeliefert, sind in der Regel keine oder nur wenige Ersatzkäufe notwendig.

Tipp: Nehmen Sie wertvolle oder dringend benötigte Gegenstände lieber im Handgepäck mit!

Ansprüche verfallen

Die Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen Sie längstens binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck Ihnen wieder zur Verfügung gestellt wurde, bei der Fluglinie schriftlich melden. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch.

Legen Sie Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und die Rechnungen Ihrem Schreiben an die Fluglinie bei.

Taucht das Reisegepäck nicht mehr auf, können Sie von der Fluggesellschaft Schadenersatz für den verlorenen Koffer sowie dessen Inhalt fordern, wobei Sie Anspruch auf den Zeitwert der verlorenen Gegenstände haben und den Inhalt glaubhaft machen müssen.

Wenn Sie noch Rechnungen von den abhanden gekommenen Dingen haben, legen Sie diese Ihrem Schreiben bei.

Ein-Wochen-Frist

Bei beschädigtem Gepäck haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Dieser Anspruch ist unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen schriftlich geltend zu machen.

Ist der Schaden irreparabel, können Sie Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstückes fordern.

Haftungshöchstbetrag

Bei Gepäckschäden (Zerstörung, Beschädigung, Verlust) sowie im Falle der verspäteten Auslieferung des Gepäcks haftet die Fluglinie bis zu einem Höchstbetrag von derzeit rund 1300 Euro.

Meist beinhalten auch Reiseversicherungen und Kreditkarten einen Reisegepäckschutz etwa bei verspäteter Auslieferung am Urlaubsort oder bei Verlust oder Beschädigung.