Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit März 2016 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durch.

Nach der grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

Nach Rechtsansicht des VKI muss die Versicherung im Falle eines Rücktritts dem Konsumenten alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerstatten. Eine Teilnahme an der Aktion ist noch bis 15. 9. 2017 möglich.

Mehrere Tausend Verträge

Gegen einen Organisationsaufwand von Euro 95 werden die Fälle geprüft und es wird bei den Versicherern interveniert. Wenn es keine außergerichtliche Lösung geben sollte, wird der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren.

Der VKI hat in der Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen mittlerweile mehrere Tausend Versicherungsverträge im Lichte der Entscheidungen des EuGH und OGH überprüft. Dabei zeigt sich, dass nach Rechtsansicht des VKI bei über 90% aller überprüften Lebensversicherungsverträge der Versicherungsnehmer im Zuge des Vertragsabschlusses nicht oder nicht korrekt über das in § 165a VersVG normierte Rücktrittsrecht belehrt wurde.

Unbefristetes Rücktrittsrecht

Nach den Entscheidungen des EuGH und des OGH steht dem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Somit können Konsumenten auch Jahre nach dem Vertragsabschluss noch den Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag erklären (sogenannter Spätrücktritt).

Potentiell betroffen sind Verbraucher, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung oder eine “prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge” abgeschlossen haben.

Nach Rechtsauffassung des VKI muss die Versicherung im Falle eines Rücktritts dem Konsumenten alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerstatten. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie (z. B. Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz).

Gespräche ohne Ergebnisse

Der VKI hat mittlerweile in einer Vielzahl von Fällen bei den Versicherern interveniert. Gespräche mit den Versicherern haben aufgrund gegenteiliger Rechtsstandpunkte bislang zu keinem Ergebnis geführt.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der VKI eine gerichtliche Durchsetzung organisieren. Eine Teilnahme an der Sammelaktion des VKI ist noch bis 15. 9. 2017 möglich.

Service: Alle Informationen zur VKI-Sammelaktion zu Lebensversicherungen sind auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.