"Die Freude über die bestandene Matura währt manchmal nur kurz. Nämlich dann, wenn schon bald nach der bestandenen Prüfung die Zahlung der Familienbeihilfe ausfällt. Grund dafür ist die Administration der Finanzämter, die nicht immer einheitlich agieren", kritisieren die Bildungsexperten der Arbeiterkammer.

Finanzieller Engpass

Derzeit ist es so, dass die Finanzämter die Auszahlung der Familienbeihilfe für jene MaturantInnen, die bereits älter als 18 Jahre sind, mit Ferienbeginn einstellen. Erst nach Vorlage einer Inskriptionsbestätigung wird die Beihilfe weiter gewährt beziehungsweise muss überhaupt neu beantragt werden.

Dabei ist an manchen Universitäten die Anmeldung erst im Herbst überhaupt möglich. Die Folge: Drei Monate keine Familienbeihilfe.

Für viele Neo-StudentInnen und ihre Eltern bedeutet das eine spürbare finanzielle Lücke.

Unterschiedliche Auslegung

„Nachdem die Finanzämter die Regelung offenbar unterschiedlich auslegen, raten wir den Eltern bzw. MaturantInnen nachzusehen, ob die Familienbeihilfe für Juli überwiesen wurde“, sagt AK-Vizedirektorin und Leiterin des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Wien, Alice Kundtner.

Denn die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe lückenlos zwischen Ende der schulischen Ausbildung und der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung in den Zwischenzeiten vor und nach dem Präsenzdienst und vor dem Studium besteht.

Sollte keine Familienbeihilfe überwiesen worden sein, heißt es mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen – und Nachweise über die bestandene Matura und den geplanten Studienbeginn soweit möglich vorzulegen.

„Dass das im Zeitalter von FinanzOnline nicht per Mail möglich ist, ist ebenfalls wenig kundenfreundlich“, sagt Kundtner.

Probleme mit der Versicherung

Fällt die Familienbeihilfe aus, kann es zudem Probleme beim Sozialversicherungsschutz geben, der an den Familienbeihilfenanspruch geknüpft ist.

Das heißt, es muss – wenn die Familienbeihilfe nicht mehr gewährt wird – auch mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden.

Präsenz- und Zivildienst

Noch problematischer ist der Sachverhalt bei Maturanten, die nach der Schule zuerst den Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst ableisten und erst danach mit dem Studium beginnen.

In diesen Fällen erhalten sie in den Zwischenzeiten keine Familienbeihilfe. „Im Sinne der rund 40.000 MaturantInnen, die es jedes Jahr in Österreich gibt, wäre es gut, wenn die Finanzverwaltungen hier serviceorientiert agieren würden“, sagt AK-Vizedirektorin Kundtner.