FRAGE: Bei uns wurden drei Wohnungen „brauchbar“ gemacht. Das Geld dafür wurde aus den Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen genommen. Ist diese Vorgehensweise der Wohngesellschaft eigentlich korrekt?

Christian Lechner von der Mietervereinigung antwortet: Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) ist eine Entgeltkomponente, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen laut WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) vorgeschrieben werden darf.

Er stellt ein zweckgebundenes Geld für alle Reparaturen oder Verbesserungen am Wohnhaus dar.

Im Falle des Auszugs – gerade bei Altmietern – kann es vorkommen, dass Renovierungsarbeiten in einer Wohnung vor der Weitervermietung durchgeführt werden müssen.

Diese, auch als Brauchbarmachung bezeichnet, dürfen aus dem EVB bezahlt werden.

Ob ein überhöhter EVB verrechnet wird, kann nicht ohne Weiteres beurteilt werden; hierfür benötigt man Kenntnis über das Baualter des Gebäudes sowie die aktuelle Vorschreibung über die monatlichen Kosten.