Der wohlverdiente Urlaub ist den Österreicherinnen und Österreichern viel wert. Umso wichtiger ist es daher, dass nichts schief geht. Wie Probleme vermieden werden, erklärt der Ratgeber des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) „Urlaub ohne Sorgen“, der dem aktuellen Juli-KONSUMENT beiliegt.

Darin wird kompakt über Rechte und Pflichten vor, während und nach dem Urlaub informiert. Die Tipps des EVZ reichen von der Reisebuchung über das Verhalten bei Pannen bis hin zum Verstehen von Beschreibungen über die Urlaubsdestination, die zwischen den Zeilen wichtige Informationen versteckt haben.

Bevor der lang ersehnte Urlaub also gebucht wird, sollte die Charakteristik von Hotels, Stränden und Urlaubsorten ganz genau gelesen werden. Denn oft werden die Informationen falsch interpretiert. Reklamationen sind dann kaum möglich.

Im Internet

Wird online gebucht, ist es wichtig zu wissen, dass mit nur einem Mausklick schon ein Vertragsabschluss erfolgt. Hier muss nichts mehr unterschrieben oder zuerst bezahlt werden, damit der Vertragsabschluss gültig wird. Und es gibt auch online kein kostenloses Rücktrittsrecht.

Vertragspartner

Wesentlich ist zu erkennen, wer Vertragspartner ist. Mit wem wird der Vertrag über die Pauschalreise oder über Flug, Unterkunft, Automiete etc. abgeschlossen? Oft wird gar nicht direkt beim zukünftigen Vertragspartner gebucht, z. B. wenn Online-Reisebüros bedient wurden.

Für etwaige Beschwerden und Reklamationen ist es aber notwendig, den Vertragspartner zu kennen. Denn Ansprüche können nicht beim Vergleichsportal, sondern nur beim Vertragspartner geltend gemacht werden.

Ratgeber

„Urlaub ohne Sorgen“ erklärt ebenso, was bei Flugverspätungen oder Mängeln im Hotel eventuell noch vor Ort oder danach zu Hause zu unternehmen ist.

Sollte trotzdem noch Rat notwendig sein, steht das Europäische Verbraucherzentrum für die Urlauber zur Verfügung: per E-Mail unter info@europakonsument.at oder telefonisch montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr unter 01/588 77 81.