Kürzlich hat unsere Leserin eine Flugreise von Wien nach Minneapolis und von Seattle nach Wien für zwei Personen bei Condor gebucht. Nach der Buchung musste sie feststellen, dass zwar ein Essen inkludiert ist, ein vegetarisches Essen allerdings mit einem Aufpreis berechnet wird. "Ich habe mit Condor Kontakt aufgenommen, da das für mich eine wirkliche Diskriminierung darstellt", berichtet die Frau. Sie würde verstehen, wenn Essen zu bezahlen ist, aber dass eine Vegetarierin doppelt zahlt (einmal mit Ticketpreis, einmal Aufpreis), sehe sie nicht ein.

Keine Diskriminierung

„Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinn sehen wir in der Vorgehensweise der Fluglinie nicht“, erklärte Bettina Schrittwieser von der Arbeiterkammer und fügte an, dass mögliche gesetzliche Anhaltspunkte im Gleichbehandlungsgesetz oder im Behindertengleichstellungsgesetz gegeben wären. Vom Gleichbehandlungsgesetz seien jedoch nur zwei Tatbestände für den Bereich außerhalb der Arbeitswelt umfasst. Verboten sind Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft. "Beide Tatbestände liegen meiner Ansicht nach nicht vor. Eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft könnte ich mir dann vorstellen, wenn die Fluglinie z. B. bei Flügen aus oder in den arabischen Raum nur Menüs mit Schweinefleisch oder bei Flügen aus oder nach Indien nur Essen mit Rindfleisch anbietet", präzisiert Schrittwieser. Hier könnte eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft vorliegen, weil anzunehmen sei, dass einige Personen dieses Menü nicht essen würden. Es wäre hier eine dem Anschein nach neutrale Regelung gegeben, die aber für eine bestimmte Person oder Personengruppe eine Benachteiligung darstellen würde. Erfahrungsgemäß werde aber zumeist ein Menü mit Huhn oder Fisch angeboten, sodass sich diese Frage von selbst erledige.

Verpflegungsangebot ist ausgewiesen

Auf der Homepage der Fluglinie sei sehr deutlich ausgeführt, welche Verpflegungsangebote es gibt. Kostenlose Verpflegung gibt es nur auf der Langstrecke, hier gibt es keine näheren Angaben zum Menü. Da es auch die Möglichkeit gibt, zu einem Aufpreis von ca. 14 Euro  ein Essen zu bestellen und bei dem sog. Premiummenü auch ein vegetarisches Menü angeführt ist, sei anzunehmen, dass das ohne Aufpreis angebotene Menü nicht vegetarisch sei. Gegen Aufpreis kann ein Kindermenü, ein vegetarisches Menü oder auch ein glutenfreies Menü bestellt werden. "Eine Benachteiligung könnten  daher Personen behaupten, die unter Zöliakie leiden, weil hier eine Erkrankung vorliegt und eine Diskriminierung aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes behauptet werden könnte!", erklärte die Konsumentenschützerin. Personen mit persönlichen Beeinträchtigungen dürfen gegenüber Personen ohne Beeinträchtigung nicht benachteiligt werden. Betroffene Passagiere müssten aber jedenfalls einen Aufpreis für das Essen bezahlen, wenn sie, wie auch alle anderen, ein Essen während des Fluges haben möchten.

Rechtlich unbedenklich

Der Aufpreis für ein vegetarisches Menü erscheint laut Schrittwieser rechtlich unbedenklich zu sein, weil es jedenfalls einen Mehraufwand (Extrabestellung beim Catering, organisatorischer Mehraufwand für das Bordpersonal) für die Fluglinie darstelle. "Da sogenannte Billigfluglinien vor allem auch beim Bordservice sparen, ist mit einem Eingeschränkten Service auch zu rechnen und stellt das keine überraschende Vorgangsweise dar. Bei Austrian oder Lufthansa werden auf der Langstrecke Sondermenüs ohne Zusatzkosten angeboten!", rät die AK-Juristin.