FRAGE: Die Tunnels in Italien, zum Beispiel im Kanaltal, sind hell beleuchtet und zweispurig ausgebaut. Aber wie schnell darf man in ihnen fahren? Weit und breit findet sich keine Tempobeschränkung.

Gabriele Zöscher vom ÖAMTC antwortet: In Italien ist es so wie in Österreich, dass man z. B., wenn der Tunnel in einem Ortsgebiet liegt, wo 50 km/h gilt, in diesem dann auch nur mit Tempo 50 fahren darf. Wenn der Tunnel auf einer Freilandstraße liegt, auf welcher 90 km/h gilt, gilt im Tunnel auch Tempo 90 etc. Dies alles gilt, sofern nicht vor dem Tunnel eine andere Geschwindigkeit mittels Verkehrszeichen verordnet ist.
Auf der Autobahn durchs Kanaltal sind zwar keine Hinweisschilder mehr angebracht, dafür sind diese aber an den Grenzübergängen nach Italien aufgestellt. Sie zeigen an, wie schnell man z. B. auf den Autobahnen und Freilandstraßen fahren darf. Als Lenker eines KFZ hat man die Pflicht, sich im Vorhinein Infos über die relevanten Verkehrsbestimmungen wie auch die im jeweiligen Land erlaubten Höchstgeschwindigkeiten einzuholen.
In Italien darf man mit einem Pkw auf der Landstraße maximal 90 km/h, auf der Schnellstraße maximal 110 km/h und auf der Autobahn maximal 130 km/h fahren. Dieses Tempo gilt auch für Tunnels im jeweiligen Bereich, sofern nichts anderes angegeben ist.
Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.
Außerdem gibt es im beliebten Reiseland Italien bezüglich der Tempolimits zwei Besonderheiten: Einerseits erhöht sich der Strafsatz um ein Drittel, wenn man nachts zwischen 22 und 7 Uhr zu schnell fährt und erwischt wird.
Andererseits müssen junge Fahrer besonders vorsichtig sein – denn in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins gelten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen: auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Diese Regelung gilt auch für ausländische Führerschein-Neulinge.